Gemeindeverwaltung Rietheim-Weilheim
78604 Rietheim-Weilheim
Aus den Rathäusern

STADT TUTTLINGEN Öffentliche Bekanntmachung

Aufstellung von Bauleitplänen sowie frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB 23. punktuelle Änderung des Flächennutzungsplans...

Aufstellung von Bauleitplänen sowie frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung

nach § 3 Abs. 1 BauGB

23. punktuelle Änderung des Flächennutzungsplans für

den Verwaltungsraum Tuttlingen:

„Mischbaufläche – Lupbühl Mitte“

in der Gemeinde Rietheim-Weilheim, Ortsteil Rietheim

Der Gemeinsame Ausschuss der Verwaltungsgemeinschaft Tuttlingen hat in öffentlicher Sitzung am 17.10.2024 beschlossen, dass die 23. punktuelle Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) für das Gebiet „Mischbaufläche – Lupbühl Mitte“ in der Gemeinde Rietheim-Weilheim, Gemarkung Rietheim aufgestellt werden soll. Parallel dazu soll gem. § 8 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) ein Bebauungsplan „Lupbühl Mitte“ von der Gemeinde Rietheim-Weilheim aufgestellt werden.

Im Südwesten des Ortsteils Rietheim liegt der Weiler Lupbühl. Dieser ist durch Wohnbebauung und Wirtschaftsgebäude geprägt. Im FNP sind daher Teile des Weilers als Mischbaufläche dargestellt. Im Weiler selbst gibt es noch Potentiale für Nachverdichtungen. Das Flurstück Nr. 1378, südlich angrenzend an die Straße „Lupbühl“, ist eine solche potentielle Nachverdichtungsfläche. Der Änderungsbereich ist ca. 1.519 m² groß und im bisher rechtswirksamen FNP als Landwirtschaftsfläche dargestellt.

Ziel der punktuellen Änderung ist, das Flurstück Nr. 1378 einer Bebauung zuzuführen, welche derzeit in der Regel nicht möglich ist, da die Fläche bauplanungsrechtlich im Außenbereich liegt. Das Flurstück soll im FNP entsprechend der Umgebung überwiegend als gemischte Baufläche dargestellt werden. Der östliche Teil des Flurstücks soll als naturschutzrechtlicher Ausgleich genutzt werden und als Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft dargestellt werden.

Der Änderungsbereich ist in nachfolgendem Plan umrandet dargestellt.

Zum Zwecke einer frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung entsprechend § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) kann sich die Öffentlichkeit vom:

18. November 2024 bis einschließlich 20. Dezember 2024

über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung informieren. Es besteht Gelegenheit zur Erörterung und Abgabe von Stellungnahmen (z. B. elektronisch an: bauleitplanung@tuttlingen.de). Die Vorentwurfsunterlagen stehen unter nachfolgendem Link zur Einsicht bereit:

www.tuttlingen.de/bebauungsplaene.

Zusätzlich liegen die Unterlagen während des o. g. Zeitraums zur Einsichtnahme während der Dienstzeiten aus bei der Stadtverwaltung Tuttlingen, Fachbereich Stadtentwicklung, Mobilität und Klimaschutz, Rathausstraße 1, Ebene 2 im Schaukasten bzw. auf Stellwänden neben den Zimmern R.2.20 und R.2.22, 78532 Tuttlingen. Gleichzeitig liegen die gesamten Unterlagen auch bei den jeweiligen Bürgermeisterämtern in den Gemeinden Rietheim-Weilheim, Rathausplatz 3, 78604 Rietheim-Weilheim; Seitingen-Oberflacht, Kehlhofstraße 8, 78606 Seitingen- Oberflacht; Wurmlingen, Schloßstraße 20, 78573 Wurmlingen; Emmingen-Liptingen, Schulstraße 8, 78576 Emmingen-Liptingen und Neuhausen ob Eck, Rathausplatz 1, 78579 Neuhausen ob Eck, während der Dienstzeiten aus.

Tuttlingen, den 28.10.2024

Michael Beck

Oberbürgermeister

Vorsitzender der Verwaltungsgemeinschaft

Erscheinung
Amtsblatt Rietheim-Weilheim
NUSSBAUM+
Ausgabe 45/2024

Orte

Rietheim-Weilheim

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von Gemeindeverwaltung Rietheim-Weilheim
07.11.2024
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