Damit keine Unfallgefahren lauern und auch kein Unfall passiert, wurde den Bauhofmitarbeitern aufgegeben, nach der Frostperiode entsprechende Überprüfungen der Grabsteine durchzuführen - dies ist in dieser Woche geschehen.
Eine Benachrichtigung der Grabnutzungsberechtigten von notwendigen Befestigungsarbeiten erfolgt durch Kenntlichmachen des "unsicheren Grabsteins" mittels roten Aufklebers. Der Nutzungsberechtigte muss dann den Aufforderungen des Friedhofsträgers umgehend nachkommen, also lose Grabsteine unverzüglich wieder befestigen lassen. Bei akuter Umsturzgefahr bleibt dem Friedhofsträger keine andere Wahl, als seiner Verkehrssicherungspflicht nachzukommen, indem er den Grabstein entweder auf Kosten des Pflegepflichtigen sichert oder sofort umlegt.
Im Zuge der Grabsteinprüfung wurden sämtliche Toilettenanlagen geöffnet und die Wasserstellen auf den Friedhöfen wieder in Betrieb genommen.