Der Gemeinde Friolzheim obliegt die Verkehrssicherungspflicht auf dem Friedhof. Diese umfasst unter anderem auch die Sorge für die Standsicherheit der Grabanlagen, insbesondere der Grabsteine. Die Grabmale müssen daher jährlich auf ihre Standsicherheit hin überprüft werden.
In diesem Jahr wird ein externes Fachunternehmen im Auftrag der Gemeinde die jährliche Überprüfung in der 19. Kalenderwoche 2024 durchführen und nicht verkehrssichere Grabmale mit einem Hinweisaufkleber kennzeichnen bzw. bei Gefahr umlegen.
Bei der Überprüfung beanstandete Grabmale werden die Nutzungs- und Verfügungsberechtigten von der Friedhofsverwaltung über das Ergebnis der Überprüfung schriftlich informiert mit der Aufforderung, das Grabmal umgehend durch einen Steinmetz fachgerecht befestigen zu lassen
(§ 20, § 21 der Friedhofssatzung der Gemeinde Friolzheim).
Gemeinde Friolzheim
-Friedhofsverwaltung-