Die Umweltförderrichtlinien der Gemeinde Brühl haben sich bereits seit Jahren bewährt und tragen dazu bei, klima- und ressourcenschonende Aktivitäten in Brühl zu unterstützen. Dies zeigt sich nicht zuletzt anhand der Fördermittelzahlungen der Gemeinde, die in den letzten Jahren kontinuierlich gestiegen sind. Während es im Jahr 2019 noch 59 Anträge (24.422 €) gab, so hat sich die Anzahl bis 2023 mehr als versechsfacht, auf 382 Anträge. Auch die damit verbundenen Fördermittelauszahlungen haben mit 326.808 € einen Höchstwert erreicht und sich im Vergleich zum Vorjahr mehr als verdoppelt (142.853 €).Bei der letzten Änderung der Umweltrichtlinie haben wir uns bewusst dazu entschieden, die Fördermittel für Photovoltaik-(PV)-Anlagen, insbesondere für Balkonkraftwerke, deutlich zu erhöhen, mit dem Ziel eine PV-Ausbauoffensive in Brühl zu starten. Rund ein Drittel der Förderanträge (242 Anlagen) sind seit dem im Bereich der PV zu verordnen. Ein voller Erfolg! Nicht zuletzt hat auch die großzügige Förderung der Balkonkraftwerke dazu beigetragen, dass über 154 solcher Anlagen installiert wurden. Ein besonderer Dank geht dabei auch an unsere Arbeitsgemeinschaft Klimaschutz Erneuerbare Energien, die sich ehrenamtlich für den Ausbau der PV in Brühl engagiert.Betrachtet man die Höhe der Förderung der PV, so liegen Balkonkraftwerke bei 0,08 €/kg CO2-Einsparung, PV-Anlagen dagegen bei 0,04 €/kg CO2. Aufgrund der weiter gesunkenen Beschaffungskosten und den gestiegenen Leistungen der Module, haben wir uns dazu entschlossen die Förderung zu halbieren. Zukünftig werden Balkonkraftwerke daher zwar weiterhin mit bis zu 50 % der Anschaffungskosten, maximal jedoch 250 € statt bisher 500 € gefördert. Im Bereich der Dachanlagen wurde ebenfalls ein neuer Anreiz gesetzt. Den Fokus auf eine maximale Belegung der Dachfläche zu legen, halten wir für zielführend, da wir vorrangig Flächen für PV nutzen wollen, die bereits versiegelt sind. Daher werden künftig nur noch PV-Anlagen gefördert, die die 10-kWP-Anlagengröße übersteigen und nicht größer als 20 kWP sind. Hierzu wird es zukünftig eine Förderung von 250 € pro kWp geben, maximal jedoch 2.500 €. Da die Stromspeicher für die Energiewende und die Netzstabilität eine elementare Bedeutung haben, werden wir diese Förderung unverändert bestehen lassen.Auch im Wärmebereich wird es ein paar Anpassungen geben. Als CDU Brühl/Rohrhof haben wir bereits den Antrag für die Durchführung der kommunalen Wärmeplanung gestellt. Die kommunale Wärmeplanung bildet aus unserer Sicht die Grundlage für eine klimaneutrale Wärmeversorgung und gibt Klarheit darüber, in welchen Bereichen in Brühl zukünftig die Fernwärme ausgebaut wird und wo nicht. Aufgrund der Anpassungen des Gebäudeenergiegesetzes könnten zukünftig deutlich höhere Förderquoten von bis zu 70 % für Wärmepumpen, Pelletheizungen und thermische Solaranlagen durch den Bund möglich sein. Bei derartig hohen Förderungen sehen wir daher keine Notwendigkeit diese Maßnahmen weiter zu fördern. Die Fernwärme wird auch in Zukunft wie bisher gefördert.Im Verkehrsbereich gibt es in Brühl die Möglichkeit kostenlos den innerörtlichen ÖPNV zu nutzen. Dass dies bereits sehr gut angenommen wird, zeigen die Kosten der Gemeinde von rund 30.000 € im Jahr. Als CDU-Fraktion fordern wir hier den Bürgermeister und die Verwaltung dringend dazu auf, Gespräche über eine Pauschalierung für die von Brühl zu tragenden Gratis-Fahrten zu führen und dies gemeinsam mit Schwetzingen zu machen, damit die lästige Zahlgrenze zwischen den beiden Kommunen entfällt. Da der Bund im Verkehrsbereich mit dem 49-€-Ticket großzügige Förderungen ermöglicht, sehen wir hier darüber hinaus keine Notwendigkeit eine Anpassung vorzunehmen.Wallboxen, Lastenräder bzw. -anhänger, die Entsorgung von Heizöltanks sowie die Thermografieaufnahmen werden weiterhin gefördert. Zudem gibt es nun auch Änderungen in der Antragsstellung. Zukünftig ist es erforderlich, für sämtliche Maßnahmen vor Beginn der Ausführung einen Antrag zu stellen. Die entsprechenden Formulare werden auf der Website zur Verfügung gestellt. Um in Zukunft die Kosten besser steuern zu können, halten wir es für sinnvoll, die Fördergelder vorerst auf 150.000 € zu begrenzen.