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Stellungnahme von Hans Faulhaber

Freie Wähler, SPD und Grüne beantragen, die Hauptsatzung zu ändern und die Anzahl der Sitze in den Ausschüssen des Gemeinderats von bisher 12 auf 11...

Freie Wähler, SPD und Grüne beantragen, die Hauptsatzung zu ändern und die Anzahl der Sitze in den Ausschüssen des Gemeinderats von bisher 12 auf 11 zu reduzieren. Wir sind dagegen, dass dieser Punkt heute beraten wird, denn nachdem die Verpflichtung der neuen und wiedergewählten Gemeinderäte erst in der Sitzung am 9. September erfolgen kann, ist der alte Gemeinderat bis dahin nur noch geschäftsführend im Amt. In der Gemeindeordnung heißt es in § 30 Abs. 2 Satz 3 und 4: „Bis zum Zusammentreten des neugebildeten Gemeinderats führt der bisherige Gemeinderat die Geschäfte weiter. Wesentliche Entscheidungen, die bis zum Zusammentreten des neu gebildeten Gemeinderats aufgeschoben werden können, bleiben dem neu gebildeten Gemeinderat vorbehalten.“ Wir wollen nicht, dass der alte Gemeinderat eine Hauptsatzungsänderung beschließt, die das neugewählte Gremium betrifft.

Warum wollen die drei Fraktionen, dass es noch vom alten Gemeinderat abgestimmt wird?

Im alten Gemeinderat haben FW (6), SPD (5) und Grüne (4) zusammen 15 Stimmen. Zur Änderung der Hauptsatzung wird die absolute Mehrheit der Mitglieder des Gemeinderats benötigt, also 12 Stimmen. Diese Mehrheit haben die drei Fraktionen im alten Gemeinderat sicher. Im neuen Gemeinderat haben FW (5), SPD (5) und Grüne (2) zusammen genau 12 Stimmen, also exakt so viele, wie sie brauchen, um die Hauptsatzung zu ändern. Wir haben mit vielen Menschen über dieses Vorgehen gesprochen. Ein sehr erfahrener Kommunalpolitiker äußerte sich wie folgt: „Ich halte das für rechtswidrig. Den alten Gemeinderat eine Hauptsatzungsänderung beschließen zu lassen, die das neue Gremium betrifft, ist nicht nur rechtswidrig, sondern auch undemokratisch.“

Warum kommt es zu diesem Antrag?

CDU (6 Sitze) und FDP (1 Sitz) haben sich entschieden, in der kommenden Legislaturperiode eine Fraktionsgemeinschaft zu bilden namens CDU/FDP-Fraktion. Dadurch verfügt diese Fraktion über 7 Sitze im Gemeinderat und bei der Sitzverteilung werden nun die Stimmen von CDU und FDP addiert, wodurch den 12. Ausschusssitz die CDU/FDP-Fraktion bekommen würde, die dann 4 Ausschusssitze hätte.

Warum sind die bisherigen 12 Ausschusssitze auch weiterhin die richtige Größe?

Die Antragssteller schreiben: „Das Wahlergebnis der Gemeinderatswahl im Juni 2024 lässt sich bei der derzeit gültigen Größe der beschließenden Ausschüsse nicht mehr spiegelbildlich darstellen. Vor diesem Hintergrund beantragen wir die Neufestsetzung der Gesamtzahl der Mitglieder in den beschließenden Ausschüssen auf nunmehr elf.“

Das Gegenteil ist der Fall: Gerade bei 12 Sitzen lässt sich das Wahlergebnis und der Wählerwille richtig darstellen, bei 11 nicht. Dass die CDU/FDP-Fraktion dann 4 Ausschusssitze bekäme, würde absolut Sinn ergeben, denn sie hätte dann 7 Gemeinderatssitze und 4 Ausschusssitze, wohingegen SPD und FW je 5 Gemeinderatssitze und 3 Ausschusssitze hätten.

Die Spiegelbildlichkeit, von der in dem Antrag gesprochen wird, wäre gerade bei 12 Ausschusssitzen gegeben, denn CDU/FDP (7 Sitze) und FW (5 Sitze) haben zusammen im Gemeinderat eine Mehrheit (12 von 23 Stimmen). Übrigens genau wie CDU/FDP und SPD.

In einem Ausschuss mit 12 Sitzen liegt die Mehrheit bei 7. Diese Mehrheit hätten CDU/FDP (4) und FW (3) genauso wie CDU/FDP (4) und SPD (3). Die Mehrheitsverhältnisse des Gemeinderats wären also spiegelbildlich auf die Ausschüsse übertragen, so wie es die Gemeindeordnung will.

Warum sind 11 Sitze nicht die richtige Ausschussgröße?

Würde die Sitzzahl in den Ausschüssen auf 11 reduziert, ist diese Spiegelbildlichkeit nicht mehr gegeben: Dann würden CDU/FDP trotz ihrer 7 Gemeinderatssitze nur noch 3 Ausschusssitze bekommen und damit genauso viele wie FW und SPD, die jeweils nur 5 Gemeinderatssitze haben. Die im Gemeinderat herrschenden Mehrheiten gäbe es in den Ausschüssen nicht mehr.

Die CDU-Fraktion lehnt den Antrag auf Änderung der Hauptsatzung ab.

Erscheinung
Brühler Rundschau
Ausgabe 30/2024

Orte

Brühl

Kategorien

Fraktionen
Kommunalpolitik
Politik
von CDU-Fraktion Brühl
26.07.2024
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