Die Gemeinde Brühl unterstützt bereits seit einigen Jahren Bürger mit dem Umweltförderprogramm bei der Umsetzung von Maßnahmen, die zur sogenannten Energiewende beitragen und den Umstieg von fossilen Brennstoffen, wie beispielsweise Erdöl und Erdgas, hin zu klimaneutraler Energie, wie Fernwärme, PV-Anlagen und Wärmepumpen, unterstützen.
Wir als Fraktion befürworten weiterhin das Umweltförderprogramm der Gemeinde Brühl, auch wenn für das Jahr 2025 50.000,00 EUR weniger zur Verfügung stehen. Es verbleiben dann aber immerhin noch 165.000,00 EUR. Viele andere benachbarte Kommunen haben diese Förderung bereits vollständig eingestellt.
Es ist ein Anreiz für Hausbesitzer, sich frühzeitig Gedanken über die zukünftige Energieversorgung ihrer Immobilien zu machen; zumal, wie in den letzten Tagen in der Presse zu lesen war, die MVV Energie AG die Lieferung von Erdgas ab 2035 einstellen möchte.
Die CDU/FDP-Fraktion stimmt daher dem Beschlussvorschlag zu, Mittel in Höhe von 165.000,00 EUR für diese Maßnahmen zur Verfügung zu stellen, den Fördersatz für PV-Anlagen ab 10 kW bis 20 kW auf 150,00 EUR pro kW zu begrenzen und Stromspeicher mit 80,00 EUR pro kWh Speicherkapazität und maximal begrenzt auf 1.600,00 EUR zu fördern. Da die Anschaffungskosten für Balkonkraftwerke zwischenzeitlich nur noch bei ca. 250,00 EUR liegen, kann unserer Meinung nach hier auf eine weitere Förderung verzichtet werden.
Als CDU/FDP-Fraktion treffen wir die Entscheidung, Gebühren zu erhöhen, nicht leichtfertig. Doch müssen wir die Situation realistisch betrachten: Unsere Haushaltslage ist in diesem Jahr leider nicht so stabil wie in den vergangenen Jahren. Angesichts dessen sehen wir uns gezwungen, jede Ausgabe genau zu prüfen und gleichzeitig auch die Einnahmenseite der Gemeinde zu optimieren.
Zudem fordert die Aufsichtsbehörde, dass die Abwasserbeseitigung grundsätzlich kostendeckend erfolgt – das bedeutet, es dürfen keine Gewinne oder Verluste entstehen. Die aktuelle Erhöhung von etwa 18 Prozent bei den Schmutzwassergebühren auf rund 4 Euro pro Kubikmeter und die Anpassung der Niederschlagswassergebühr um 91 Cent pro Kubikmeter sind unter anderem auf gestiegene Betriebskosten und notwendige Sanierungsmaßnahmen zurückzuführen. Wir sind jedoch zuversichtlich, dass diese Maßnahmen ein wichtiger Schritt in Richtung einer langfristigen Stabilität und einer möglichen Kostensenkung sind.
Die Niederschlagswassergebühr in Höhe von 91 Cent pro Kubikmeter wird für die Weiterleitung des Wassers zum Klärwerk erhoben. Hier zeigt sich, dass der Gesamtbetrag umso geringer ausfällt, je weniger Flächen in der Gemeinde versiegelt sind. Es liegt daher im Interesse aller, durch gezielte Flächenentsiegelungen langfristig auch bei den Gebühren Entlastungen zu schaffen.
Wir möchten an dieser Stelle darauf hinweisen, dass es in den letzten Jahren immer wieder Anpassungen bei den Abwassergebühren gab – sowohl in Form von Erhöhungen als auch Senkungen. Die Entwicklung der Gebühren wird weiterhin eng mit den tatsächlichen Kostenbedarfen verbunden bleiben, und es ist durchaus möglich, dass es in den kommenden Jahren erneut Anpassungen geben wird. Dabei setzen wir uns als CDU/FDP-Fraktion weiterhin für die Senkung der Gebühren ein, soweit dies möglich ist und im Einklang mit der Haushaltssituation der Gemeinde steht.
Ein weiteres Anliegen unserer Fraktion ist der dringende Appell an den Zweckverband, die Jahresabschlüsse seit 2019 zügig aufzustellen. Nur so können etwaige Über- und Unterdeckungen erkannt und genutzt werden, um künftig genauere Berechnungen und Kalkulationen vorzunehmen. Dies ist notwendig, um eine transparente und faire Berechnung der Abwassergebühren in der Zukunft zu gewährleisten.