Die Steuerpflichtigen werden darauf aufmerksam gemacht, dass am 15. Mai 2025
folgende Raten zur Zahlung fällig werden:
Gewerbesteuer 2025 2. Rate
Grundsteuer A und B 2025 2. Rate
Bei nicht rechtzeitiger Bezahlung der Steuern müssen den gesetzlichen Bestimmungen entsprechend Säumniszuschläge und Mahngebühren berechnet werden. Bei dieser Gelegenheit möchten wir Sie noch auf die Möglichkeit des Abbuchungsverfahrens hinweisen, sofern Sie nicht bereits daran teilnehmen.