In den letzten Wochen mehren sich Beschwerden aus der Urbacher Mitte über eine stark anwachsende Taubenpopulation. Offensichtlich fühlen sich die „Stadttauben“, wie die Vögel landläufig bezeichnet werden, dort recht wohl und finden auch genügend Nahrung, um ihre Population zu erhalten.
Deshalb gilt es unbedingt, das auch in Urbach geltende Taubenfütterungsverbot einzuhalten.
Das Fütterungsverbot zielt darauf, den Taubenbestand im Gemeindegebiet zu reduzieren bzw. auf einem niedrigen Niveau zu stabilisieren sowie Gesundheitsgefahren für die Bevölkerung, Verunreinigung bzw. Beschädigung von Bauwerken und Denkmälern durch Taubenkot zu verringern.
Große Taubenpopulationen in den Kommunen einzudämmen, stellt aber nach wie vor ein Problem dar. Bei der Gemeinde sind in den letzten Jahren immer wieder Beschwerden über Taubenschwärme eingegangen. Diese entstehen überall dort, wo regelmäßig gefüttert bzw. Futter für Tauben und andere Vögel ausgelegt wird. Oft hinterlassen Taubenschwärme konzentriert auf engem Raum Mengen an Kot. Taubenansammlungen auf engem Lebensraum erzeugen bei einzelnen Tieren Stress und einen erhöhten Befall und Durchseuchungsgrad. Die Sterblichkeitsrate bei Nestlingen steigt. Die jungen Tiere werden durch Parasiten gequält und verenden schließlich qualvoll. Bei einem reduzierten Futterangebot lösen sich die Schwärme auf. Die Tiere wandern in Randgebiete ab, wo sie natürliche Futterquellen finden. Sie sind auf keinen Fall vom Hungertod bedroht. Somit schützt das Fütterungsverbot auch den Taubenbestand.
Die Verknappung nicht artgerechten Futters stellt die einfachste Möglichkeit dar, die Taubenpopulation zu begrenzen. Eine Tötung der Tiere, beispielsweise durch Gift oder Abschuss, ist aus tierschutzrechtlichen Gründen nicht möglich! Hier gelten andere Vorschriften als beispielsweise bei Ratten.
Weitere Informationen zu diesem Thema gibt es u. a. beim Wildtierbeauftragten des Rems-Murr-Kreises
Dominic Hafner
Erbstetter Straße 56
71522 Backnang
Telefon: 07191 8954202
Mobil: 0176 1501 1803
D.Hafner@rems-murr-kreis.de
oder auf dem Wildtierportal des Landes Baden-Württemberg: www.wildtierportal-bw.de/de/p/wildtiere-in-baden-wurttemberg/wildtiere-der-stadt-1145.html.
Wenn sich Vögel bereits auf dem eigenen Haus eingenistet haben, helfen den Eigentümern professionelle Kammerjäger und Schädlingsbekämpfer, die über das Internet bzw. die Gelben Seiten ausfindig gemacht werden können.
Die Kommune ist, wie auch bei Insektenbefall, Rattenpopulationen oder anderen Wildtierplagen (Waschbär, Fuchs, Marder usw.), ausschließlich für den öffentlichen Bereich zuständig.