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Technischer Ausschuss im Gemeinderat Schwetzingen tagte: Planungsleitlinien konkretisiert

Die Stadt Schwetzingen hat die am 24.07.2024 vom Gemeinderat verabschiedeten Planungsleitlinien zur Photovoltaik-Pflicht auf Dachflächen sowie zur Baumpflanzung...

Die Stadt Schwetzingen hat die am 24.07.2024 vom Gemeinderat verabschiedeten Planungsleitlinien zur Photovoltaik-Pflicht auf Dachflächen sowie zur Baumpflanzung auf Stellplatzanlagen weiter überarbeitet und konkretisiert. Die überarbeiteten Leitlinien wurden nun dem Technischen Ausschuss vorgestellt und dort diskutiert.
Eine der wesentlichen Anpassungen betrifft die Mindestqualität neu zu pflanzender Bäume sowie die genaue Verteilung auf Stellplatzflächen. Zudem wurden Schutzmaßnahmen und die Pflegeverantwortung für die Begrünung dieser Flächen klar geregelt.

PV-Pflicht

Im Bereich der Photovoltaik-Pflicht auf Dachflächen wurde der Anteil der zu belegenden geeigneten Dachflächen von bisher 60 auf 70 % erhöht, um die Nutzung erneuerbarer Energien weiter zu stärken und einen zusätzlichen Beitrag zur CO₂-Reduktion zu leisten. Die bislang vorgesehene Möglichkeit, die PV-Pflicht durch Dachbegrünung zu reduzieren, entfällt. Zusätzlich wurden die Anforderungen an Photovoltaikanlagen auf Stellplatzüberdachungen klarer formuliert. Mit diesen Präzisierungen soll eine einheitliche Auslegung der Planungsleitlinien sichergestellt und Missverständnissen bei der Umsetzung vorgebeugt werden.

Mannheimer Straße 24: Gestattungsvertrag

Der Technische Ausschuss beriet weiterhin über einen Gestattungsvertrag zwischen der Schwetzinger Wohnbaugesellschaft SWG und der Stadt für das Grundstück Mannheimer Straße 24. Das im Eigentum der SWG befindliche Grundstück soll einem Durchgang zwischen Fußgängerzone und dem künftigen Quartiersplatz im Bereich Capitol - Herzogstraße dienen. Der Durchgang bildet ein wesentliches Element des Sanierungsgebiets Herzogstraße – Schlossplatz. Mit dem Gestattungsvertrag werden der Stadt die Rechte für die Durchführung der Maßnahme eingeräumt, aber auch gleichzeitig die anfallenden Kosten und Risiken übertragen. Die Angelegenheit wird dem Gemeinderat am 9. April zur Beschlussfassung vorgelegt. Über die Ausgestaltung und Vergabe soll noch vor der Sommerpause im Gremium entschieden werden. (red)

Infos

Die komplette Sitzung sowie die Vorlagen sind auch im Internet unter ratsinfo.schwetzingen.de nachzulesen.

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Schwetzinger Woche
Ausgabe 14/2025

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von Stadtverwaltung SchwetzingenRedaktion NUSSBAUM
31.03.2025
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