Gemeinde Kaisersbach
73667 Kaisersbach
Aus den Rathäusern

Teiländerung des Flächennutzungsplans der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Welzheim / Kaisersbach im Bereich Industriestraße / Lerchenstraße in der Stadt Welzheim

Öffentliche Bekanntmachung der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 (2) BauGB Der Gemeinsame Ausschuss der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft...

Öffentliche Bekanntmachung der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 (2) BauGB

Der Gemeinsame Ausschuss der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Welzheim / Kaisersbach hat in öffentlicher Sitzung am 11.03.2025 die im Zuge der frühzeitigen Beteiligung nach § 3 (1) BauGB und § 4 (1) BauGB zur Teiländerung des Flächennutzungsplans im Bereich Industriestraße / Lerchenstraße eingegangenen Anregungen beraten. In gleicher Sitzung hat der Gemeinsame Ausschuss den Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) BauGB gefasst. Parallel hierzu erfolgt die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB.

Maßgebend für den Geltungsbereich ist die Plandarstellung in der Fassung vom 14.01.2025.

Unmaßstäblicher, zur Orientierung dienender Planausschnitt:

Ziele und Zwecke der Planung

Anlass der Änderung des Flächennutzungsplans ist zunächst, dass der Bebauungsplan „Industriestraße zwischen Finkenstraße und Flurstück 788/455 sowie Industriestraße, Starenweg und FW 110“ durch Beschluss des Verwaltungsgerichtes vom 12.11.2019 für nichtig erklärt wurde. Damit ergibt sich ein Handlungserfordernis für eine Neuaufstellung eines Bebauungsplans mit Örtlichen Bauvorschriften zur Sicherstellung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung und parallel dazu die Änderung des Flächennutzungsplans nach § 8 (3) BauGB.

Zudem besteht aufgrund innerhalb der gewerblich geprägten Bebauung vorhandenen Wohngebäude ohne Bezug zu gewerblichen Betrieben ein Erfordernis, das Gebiet im Hinblick auf die Art der baulichen Nutzung zu gliedern, um Konflikte aufzulösen und Einschränkungen gewerblicher Entwicklungen zu vermeiden.

Schließlich besteht als Anlass der Planung auch ein städtebauliches Entwicklungsinteresse, den vorhandenen Nahversorgungsstandort an der Lerchenstraße an die Kreuzung Hundsberger Straße / Industriestraße zu verlagern sowie zu erweitern.

Darüber hinaus ist vorgesehen, die weiteren in diesem Bereich vorhandenen Nahversorgungsstandorte entsprechend dem tatsächlichen Bestand als Sonderbauflächen auszuweisen.

Öffentlichkeitsbeteiligung

Der Öffentlichkeit wird im Zuge der Beteiligung nach § 3 (2) BauGB Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Der Entwurf der Änderung des Flächennutzungsplans einschließlich Begründung und Umweltbericht sowie die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen werden gemäß § 3 (2) BauGB in der Zeit

vom 22.04.2025 bis einschließlich 23.05.2025

auf den Internetseiten der Stadt Welzheim und der Gemeinde Kaisersbach unter folgenden Links veröffentlicht:

www.welzheim.de/stadt/bauen-in-welzheim/planverfahren/flaechennutzungsplan

www.kaisersbach.de/leben-wohnen/bauen-wohnen/flaechennutzungsplan

Zusätzlich liegen die Unterlagen für die o.g. Dauer des Beteiligungszeitraums während der jeweils üblichen Dienstzeiten zur öffentlichen Einsicht aus:

Stadtbauamt Welzheim (Infotafel Flur), Justinus-Kerner-Straße 8, 73642 Welzheim

Montag bis Mittwoch 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr, 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr,

Donnerstag 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr, 15.00 Uhr bis 19.00 Uhr,

Freitag 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr

Bürgermeisteramt Kaisersbach (1. OG), Dorfstraße 5, 73667 Kaisersbach

Montag: 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr,

Dienstag: 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr, 13:30 Uhr bis 18:00 Uhr,

Donnerstag: 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr, 13:30 Uhr bis 16:00 Uhr,

Freitag: 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können gegenüber der Stadtverwaltung Welzheim und der Gemeindeverwaltung Kaisersbach Stellungnahmen elektronisch an die folgende E-Mail-Adresse übermittelt werden: bauamt@welzheim.de

Bei Bedarf können Stellungnahmen auch auf anderem Wege abgegeben werden (z. B. schriftlich oder mündlich zur Niederschrift).

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gem. § 3 (2) Satz 4 Nummer 3 BauGB bei der Beschlussfassung über die Teiländerung des Flächennutzungsplans unberücksichtigt bleiben.

Es wird darauf hingewiesen, dass zur Bearbeitung des Anliegens bei Stellungnahmen von Bürgerinnen und Bürgern personenbezogene Daten wie Vor- und Familienname sowie die Anschrift (ggf. auch E-Mail und Telefonnummer, sofern angegeben) und die vorgebrachten Informationen auf Grundlage von § 4 Landesdatenschutzgesetz gespeichert werden. Die vorgebrachten Informationen werden dem Gemeinsamen Ausschuss anonymisiert zur Entscheidungsfindung vorgelegt.

Zudem wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes (UmwRG) in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 UmwRG gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Es liegen folgende umweltbezogene Unterlagen während der o.g. Frist aus:

  • Umweltbericht zur Teiländerung des Flächennutzungsplans, Netzwerk für Planung und Kommunikation, Stuttgart, Stand 14.01.2025
  • Artenschutzrechtliche Vorprüfung, GÖG – Gruppe für ökologische Gutachten GmbH, Stuttgart, Stand November 2020
  • Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung nach § 44 Abs. 1 BNatSchG, GÖG – Gruppe für ökologische Gutachten GmbH, Stuttgart, Stand Oktober 2024
  • Schallimmissionsprognose, Kurz und Fischer GmbH, Winnenden, Stand 21.05.2021
  • Verkehrsuntersuchung, Planungsgruppe Kölz GmbH, Ludwigsburg, Stand November 2020
  • Auswirkungsanalyse zur geplanten Verlagerung eines Lidl-Lebensmitteldiscounters in Welzheim, Hundsberger Straße / Industriestraße, Gesellschaft für Markt- und Absatzforschung mbH, Ludwigsburg, Stand 18.12.2024
  • Abwägungstabelle der im Zuge der frühzeitigen Beteiligung nach § 4 (1) BauGB eingegangenen Anregungen der Behörden und sonstigen Träger Öffentlicher Belange mit Stand 14.01.2025

Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind in den Unterlagen enthalten:

  • Untersuchungen zu den Auswirkungen auf die Umweltbelange Tiere und Pflanzen und ihre biologische Vielfalt, Boden, Wasser, Klima / Luft, Landschaft, Mensch / Menschliche Gesundheit /Bevölkerung, Kultur- und sonstige Sachgüter einschließlich deren Wechselwirkungen sowie Risiken durch Unfälle / Katastrophen sowie Emissionen von Schadstoffen, Lärm, Erschütterungen, Licht, Wärme und Strahlung sowie der Verursachung von Belästigungen
  • Artenschutzrechtliche Prüfung möglicher Verbotstatbestände (Brutvögel und Fledermäuse) mit entsprechenden Angaben zu Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen
  • Schalltechnische Prüfung möglicher Immissionskonflikte durch Verkehrslärm und durch die im Gebiet vorhandenen Nutzungen
  • Untersuchung des aktuellen Fahrzeugverkehrs, Prognose des zukünftigen Verkehrsaufkommens und Prüfung der Leistungsfähigkeit des Knotenpunktes
  • Darstellung und Bewertung der städtebaulichen und raumordnerischen Auswirkungen der Verlagerung eines großflächigen Lebensmittelmarktes
  • Stellungnahme des Regierungspräsidiums Stuttgart vom 12.06.2023 mit Hinweisen zu Starkregenereignissen und zum Denkmalschutz
  • Stellungnahme des Landratsamtes Rems-Murr-Kreis vom 07.06.2023 mit Hinweisen zum Artenschutz und zum Bodenschutz
  • Stellungnahme des Landesamtes für Geologie, Rohstoffe und Bergbau vom 02.06.2023 mit Hinweisen zum geologischen Untergrund, Boden und Grundwasser

Der Inhalt dieser Bekanntmachung wird zusätzlich in das Internet auf o.g. Internetseiten eingestellt.

Welzheim, den 16.04.2025

Thomas Bernlöhr

Vorsitzender der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft

Erscheinung
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Ausgabe 16/2025

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16.04.2025
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