
SONG FOR MARION
Chorsingen als Quelle für Gemeinschaft und neue Lebensfreude
Im Rahmen des Europäischen Filmfestivals der Generationen laden der Förderverein für caritativ-diakonische Dienste e. V. und der Gesangverein Frohsinn 1868 Jöhlingen e. V. zu einem gemütlichen Filmabend ein.
Wir zeigen den britischen Spielfilm SONG FOR MARION – Chorsingen als Quelle für Gemeinschaft und neue Lebensfreude.
Zeit/Ort: Mittwoch, 22. Oktober 2025, um 19:00 Uhr, im kath. Gemeindehaus Jöhlingen (Martinussaal), Bahnhofstr. 74
Der Eintritt ist frei.
Über den Film: Der 72-jährige Arthur ist ein eigenwilliger, verschlossener alter Mann. Seine sterbenskranke Frau Marion ist der einzige Mensch, dem er vertraut, während er sich mit seinem erwachsenen Sohn James unentwegt streitet. Marion ist Mitglied in einem christlichen Chor, der neben traditionellen Liedern auch mal Rock-Nummern einstudiert. Obwohl Arthur keinerlei Verständnis für dieses Hobby aufbringen kann, sieht er anerkennend, wie das Singen in Gemeinschaft seiner Frau guttut. Als Marion stirbt, versucht die charmante Chorleiterin Elizabeth, Arthur aus seiner Einsamkeit zu locken. Widerwillig lässt er sich auf das Experiment ein, im Chor mitzusingen und für einen Musikwettbewerb zu proben …
Eine emotional bewegende Tragik-Komödie über die Kraft der Musik, die hilft, Verlust, Trauer und Einsamkeit zu überwinden und neue Lebensfreude zu finden.
Im Anschluss an die Filmvorführung gemütlicher Ausklang bei einem Glas Sekt, Getränken und Knabbereien.
Nächster Termin: Sonntag, 26.10.2025, von 15:00 – 16:30 Uhr im Bürgertreff Jöhlingen, Jöhlinger Str. 51
Wir bitten um telefonische Anmeldung für eine Teilnahme.
Für eine Mitfahrgelegenheit aus Jöhlingen oder Wössingen melden Sie sich bitte spätestens zwei Tage zuvor unter 0170/6692478 an. Rollstuhlfahrten zum Trauercafé bitte eine Woche zuvor anmelden.
Ansprechpartnerin für das Trauercafé ist Frau Ingrid Brütsch.
Weitere Infos unter www.caridia.de
Eine Vorsorgevollmacht ermöglicht es, die eigene Handlungsfähigkeit und Selbstbestimmung auch im Alter oder bei Krankheit zu bewahren. Dazu kann eine Vertrauensperson bevollmächtigt werden, im Bedarfsfall wichtige Entscheidungen zu treffen und die Interessen des Betroffenen zu wahren. Ergänzend hilft eine Patientenverfügung, individuelle Wünsche zur medizinischen Behandlung festzulegen und gibt Ärztinnen und Ärzten, Pflegekräften und Angehörigen Orientierung.
Entsprechende Formulare liegen zum Mitnehmen aus.



