Gemeinde Dußlingen
72144 Dußlingen
Aus den Rathäusern

Über den Fußgängerüberweg mit dem Fahrrad: Ist das erlaubt?

Aus aktuellem Anlass möchten wir über die Benutzung von Fußgängerüberwegen mit dem Fahrrad informieren. Es kann regelmäßig beobachtet werden, dass...

Aus aktuellem Anlass möchten wir über die Benutzung von Fußgängerüberwegen mit dem Fahrrad informieren. Es kann regelmäßig beobachtet werden, dass Fahrradfahrer über die Fußgängerüberwege fahren. Dies ist nicht erlaubt.

Was müssen Radfahrer am Zebrastreifen beachten?

Offiziell ist der Zebrastreifen in der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) als „Fußgängerüberweg” bekannt. In diesem Begriff steckt auch schon dessen Zweck: Es handelt sich um eine Fahrbahnmarkierung, die dem Fußgängerverkehr die Überquerung der Straße ermöglichen soll. Dafür wird zu Fuß Gehenden sowie Fahrern von Krankenfahrstühlen oder Rollstühlen am Zebrastreifen Vorrang gegenüber dem Verkehr auf der Fahrbahn eingeräumt.

Dieses Vorrecht genießt aber wirklich nur der Fußgängerverkehr!

Wollen Sie den Zebrastreifen mit dem Fahrrad überqueren, können Sie es nur in Anspruch nehmen, wenn Sie absteigen und Ihr Fahrrad schieben, denn dann gelten Sie rechtlich ebenfalls als Fußgänger.

Wir bitten um Beachtung!

Erscheinung
Gemeindebote Dußlingen
NUSSBAUM+
Ausgabe 09/2025

Orte

Dußlingen

Kategorien

Aus den Rathäusern
von Gemeinde Dußlingen
28.02.2025
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