Gemeinde Sandhausen
69207 Sandhausen
Aus den Rathäusern

Überarbeitung des bestehenden Lärmaktionsplanes der Gemeinde, Beteiligung der Bevölkerung

Bestehende Lärmaktionspläne sind bei bedeutsamen Entwicklungen für die Lärmsituation, ansonsten alle 5 Jahre nach dem Zeitpunkt ihrer Aufstellung zu...

Bestehende Lärmaktionspläne sind bei bedeutsamen Entwicklungen für die Lärmsituation, ansonsten alle 5 Jahre nach dem Zeitpunkt ihrer Aufstellung zu überprüfen und erforderlichenfalls zu überarbeiten.

Seit Oktober 2023 stehen neue Lärmkarten für die Hauptverkehrsstraßen mit zur Verfügung. Die Veröffentlichung der aktuellen Lärmkarten stellt einen Anlass zur Überprüfung bestehender Lärmaktionspläne dar.

Ab der aktuellen Lärmkartierung wurden alle Lärmkarten in der EU nach neuen, einheitlichen Berechnungsverfahren erstellt, damit die Ergebnisse zwischen den Mitgliedstaaten vergleichbar sind. Deshalb sind die neuen Lärmkarten nicht mit den Lärmkarten aus dem Jahr 2017 vergleichbar. Vielerorts werden jetzt deutlich mehr lärmbelastete Menschen ausgewiesen – obwohl sich die Lärmsituation zwischenzeitlich nicht wesentlich geändert hat oder sogar Lärmschutzmaßnahmen ergriffen wurden. Dies trifft auch auf Sandhausen zu.

Am 24.02.2025 hat der Gemeinderat beschlossen, den bestehenden Lärmaktionsplan zu überprüfen und zu überarbeiten.

Besonderer Wert bei der Lärmaktionsplanung wird auf die Öffentlichkeitsbeteiligung gelegt. Vorschläge aus der Bevölkerung sind ausdrücklich erwünscht. Daneben werden, wie beim Bebauungsplanverfahren, die betroffenen Fachbehörden und andere, sogenannte Träger öffentlicher Belange, um Vorschläge und Stellungnahme gebeten.

Der Gemeinderat hat deshalb in der Sitzung am 24.02.2025 auch beschlossen, den Entwurf des überarbeiteten Lärmaktionsplans offenzulegen.

Jetzt ist Ihre Mitwirkung gefragt!

Der Entwurf zum überarbeiteten Lärmaktionsplan ist vom 17.03.2025 bis zum 17.04.2025 (einschließlich) auf der Homepage der Gemeinde einsehbar.

Außerdem liegt der Entwurf für den überarbeiteten Lärmaktionsplan vom 17.03.2025 bis zum 17.04.2025 (einschließlich) im Bauamt der Gemeinde, vor Zimmer 34, zur Einsicht aus.

Sie haben auch die Möglichkeit, eigene Vorschläge für Maßnahmen zur Lärmminderung zu machen oder zu den geplanten Maßnahmen Stellung zu nehmen.

Ihre Vorschläge und Stellungnahmen können Sie in der Zeit der Offenlegung in Schriftform oder persönlich im Rathaus, Zimmer 34 (Herr Niemann), abgeben.

Kontaktdaten: bauverwaltung@sandhausen.de, oder

Gemeindeverwaltung Sandhausen, Ortsbauamt, Bahnhofstraße 10,

69207 Sandhausen.

Herr Niemann vom Ortsbauamt steht Ihnen darüber hinaus für Fragen gerne zur Verfügung (Tel.: 592-112).

Die weiteren Schritte werden sein, dass die Vorschläge aus der Bevölkerung und von den Trägern öffentlicher Belange von der Gemeindeverwaltung ausgewertet und auf ihre Umsetzbarkeit überprüft werden. Der gegebenenfalls nochmals geänderte Lärmaktionsplan wird dann dem Gemeinderat zum Beschluss vorgelegt.

Der überarbeitete Lärmaktionsplan wird anschließend auf der Homepage der Gemeinde veröffentlicht oder kann im Bauamt eingesehen werden. Er wird mindestens alle 5 Jahre überprüft und, falls nötig, angepasst.

Erscheinung
Amtsblatt der Gemeinde Sandhausen
NUSSBAUM+
Ausgabe 11/2025

Orte

Sandhausen

Kategorien

Aus den Rathäusern
von Gemeinde Sandhausen
14.03.2025
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
Meine Heimat
Entdecken
Themen
Kiosk
Mein Konto