Einsatz

Ulm: Verfahren gegen Polizei nach Tod von Mann eingestellt

Ein Mann randaliert in einer Wohnung, die Polizei muss ihn fixieren. Kurze Zeit später ist er tot. Eine Obduktion der Leiche entlastet die Beamten.
Polizeibeamte trifft keine Schuld am Tod eines Mannes während eines Einsatzes in Ulm. Die Staatsanwaltschaft Ulm stellte das Verfahren gegen die Polizisten ein. (Symbolfoto)
Polizeibeamte trifft keine Schuld am Tod eines Mannes während eines Einsatzes in Ulm. Die Staatsanwaltschaft Ulm stellte das Verfahren gegen die Polizisten ein. (Symbolfoto)Foto: Soeren Stache/dpa

Nach dem Tod eins Mannes bei einem Polizeieinsatz hat die Staatsanwaltschaft Ulm ein Verfahren gegen die beteiligten Polizeibeamten eingestellt. Ihnen sei kein Fehlverhalten nachzuweisen, sie hätten rechtmäßig gehandelt, heißt es in einer Mitteilung der Anklagebehörde.

Die Beamten waren am 27. Oktober in Ulm ausgerückt, weil ein 42 Jahre alter psychisch kranker Mann angeblich in seiner Wohnung randalierte. Als die Polizeistreifen eintrafen, setzte sich der 42-Jährige auf den Beifahrersitz eines Streifenfahrzeuges. Der wiederholten Aufforderung der Polizeibeamten, das Fahrzeug zu verlassen, kam er nicht nach.

Ein Transport des Mannes auf dem Beifahrersitz des Polizeifahrzeugs war aus Sicherheitsgründen nicht zulässig, sodass der sich heftig Wehrende aus dem Fahrzeug herausgezerrt werden musste. Der Mann wurde demnach am Boden fixiert. Der Mann verstummte plötzlich und kollabierte. Die Polizeibeamten begannen sofort, ihn zu reanimieren. Auch einem Notarzt gelang es nicht, dessen Tod zu verhindern.

Die Obduktion ergab laut Staatsanwaltschaft, dass höchstwahrscheinlich ein sogenanntes exzitiertes Delir für den Tod des Mannes ursächlich war. Dabei handelt es sich um eine Stoffwechselentgleisung aufgrund eines extremen Erregungszustands. «Ein solch extremer Erregungszustand wurde wahrscheinlich durch die psychische Erkrankung des Mannes und seine extrem hohe Intoxikation durch Amphetamine ausgelöst und verstärkt», heißt es in der Mitteilung. Dass der Mann hochgradig unter Drogeneinfluss stand, sei für die Beamten genauso wenig erkennbar gewesen wie das plötzliche Eintreten des Delirs.

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