Gemeindeverwaltung Eggenstein-Leopoldshafen
76344 Eggenstein-Leopoldshafen
Aus den Rathäusern

umlegung N5

Öffentliche Bekanntmachung Umlegungsverfahren „N5“ Gemeinde Eggenstein-Leopoldshafen, Gemarkung Eggenstein Bekanntmachung des Beschlusses...

Öffentliche Bekanntmachung


Umlegungsverfahren „N5“

Gemeinde Eggenstein-Leopoldshafen, Gemarkung Eggenstein


Bekanntmachung des Beschlusses über die Aufstellung des Umlegungsplanes nach § 69 Abs.1 Baugesetzbuch (BauGB)


Der Umlegungsausschuss „N5“ der Gemeinde Eggenstein-Leopoldshafen hat am 22.10.2024 die Aufstellung des Umlegungsplans „N5“ gemäß § 66 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) beschlossen:


  1. Beschluss über die Aufstellung des Umlegungsplanes
    Nach Erörterung mit den Grundstückseigentümern hat der Umlegungsausschuss mit Beschluss vom 22.10.2024 gemäß § 66 Abs. 1 BauGB, in der jeweils gültigen Fassung, den Umlegungsplan für das Umlegungsgebiet „N5“ der Gemarkung Eggenstein aufgestellt.
  2. Bekanntmachung
    Der Beschluss über die Aufstellung des Umlegungsplanes wird hiermit nach § 69 Abs 1 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.
  3. Der Umlegungsplan
    Der Umlegungsplan besteht aus der Umlegungskarte und dem Umlegungsverzeichnis. Dem Umlegungsplan liegt der am 27.09.2024 rechtsverbindlich gewordene Bebauungsplan „N5“ zugrunde.
    Die Umlegungskarte enthält die neu zugeteilten Grundstücke mit ihren Grenzen und Bezeichnungen sowie die der Gemeinde nach § 55 Abs. 2 BauGB zugewiesenen Flächen; das sind insbesondere die öffentlichen Verkehrs- und Grünflächen.
    Das Umlegungsverzeichnis führt insbesondere die neu zugeteilten Grundstücke nach Lage, Größe und Nutzungsart unter Gegenüberstellung des alten und neuen Bestandes mit Angabe ihrer Eigentümer, die aufgehobenen, übertragenen und neu eingetragenen Rechte an den Grundstücken sowie die geldliche Leistung auf.
  4. Zustellung von Auszügen aus dem Umlegungsplan
    Den Beteiligten wird nach § 70 Abs.1 Satz 1 BauGB ein ihre Rechte betreffender Auszug aus dem Umlegungsplan zugestellt.
  5. Möglichkeit der Einsichtnahme bei berechtigtem Interesse
    Der Umlegungsplan kann bei der Gemeinde Eggenstein-Leopoldshafen, Geschäftsstelle des Umlegungsausschusses, Friedrichstraße 32, 76344 Eggenstein-Leopoldshafen während der allgemeinen Dienststunden, OG 15, eingesehen werden. Bis zur Berichtigung des Grundbuches kann jeder den Umlegungsplan einsehen, der ein berechtigtes Interesse darlegt.
  6. Frist zur Anmeldung von Rechten abgelaufen.
    Die Bekanntmachung des Umlegungsausschusses vom 05.10.2021 über den Umlegungsbeschluss enthält die Aufforderung zur Anmeldung von Rechten. Gemäß § 48 Abs. 2 Satz 2 BauGB ist diese Frist mit dem Tag des Beschlusses über die Aufstellung des Umlegungsplanes abgelaufen.


Eggenstein-Leopoldshafen, 12.11.2024


___

Lukas Lang

Bürgermeister und Vorsitzender

des Umlegungsausschusses „N5“

Anhang
Dokument
Erscheinung
Amtsblatt der Gemeinde Eggenstein-Leopoldshafen
NUSSBAUM+
Ausgabe 46/2024

Orte

Eggenstein-Leopoldshafen

Kategorien

Aus den Rathäusern
von Gemeindeverwaltung Eggenstein-Leopoldshafen
15.11.2024
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
Meine Heimat
Entdecken
Themen
Kiosk
Mein Konto