Der Gemeinderat hat den Satzungsentwurf zur Unterschutzstellung der Storchenwiese gebilligt. Hierzu hielt unser FDP-Stadtrat Günter Lukey folgende Stellungnahme:
„Ziel der Satzung für das Storchengebiet ‚Gewann Röhrig‘ ist der Schutz der Landschaft sowie der dortigen Flora und Fauna. Damit soll dieses Territorium in seiner jetzigen Eigentümlichkeit und Einmaligkeit bestehen bleiben und den Erhalt für künftige Generationen sichern. Insbesondere soll der Lebensraum für gefährdete Tiere und Pflanzen dauerhaft unter Schutz gestellt werden, hier vor allem für unser Wahrzeichen, den Weißstorch. Innerhalb von 20 Jahren hat sich die Tier- und Pflanzenvielfalt auf der Storchenwiese mehr als positiv entwickelt.
Mit dem heutigen Beschluss, diesen Landschaftsteil mit einer Satzung zu schützen, trägt die Stadt diesem Bestreben Rechnung. Es bestehen trotz dieser Vorgaben nur geringe Verpflichtungen. Verboten sind alle Handlungen, die den „Charakter“ des Gebiets verändern.
Die FDP-Fraktion stimmt mehrheitlich der Satzung, der Offenlage sowie der Beteiligung der entsprechenden Behörden zu.“
Unsere FDP-Stadträtin Dagmar Criegee konnte der Satzung in der vorliegenden Form nicht zustimmen. Dies begründete sie wie folgt:
„In der Unterschutzstellung der Storchenwiese gibt es nur einen Punkt, der mir widerstrebt. Es ist das Betretungsverbot durch Personen. Diese Feuchtwiese ist im Laufe der Jahre extrem artenreich geworden – trotz Betretens und trotz der Hunde, die dort herüberlaufen. Auch die Störche vermehren sich und fühlen sich dort wohl. Die Maßnahme, die zum Artenreichtum geführt hat, war kein Verbot, sondern die Vernässung des Gebietes und der große Einsatz in die kontinuierliche Pflege des Gewanns Röhrig durch die Mitglieder des NABU. Vielen Dank dafür.
Das Schützen eines Gebietes bringt nicht unbedingt eine wertvolle Fläche hervor, wenn keine angepassten Maßnahmen, wie beispielsweise die Erhöhung der Bodennässe und ein passendes Mähmanagement, ergriffen werden. Das kann man an unserem Landschaftsschutzgebiet, den trockenen Walldorfer Wiesen, sehen.
Die erfreuliche Artenvielfalt hat sich ohne Verbote entwickelt. Sie wird also auch nicht mit Betretungsverbot erhalten werden müssen.
Aus diesen Gründen werde ich mich bei der Abstimmung über die Unterschutzstellung der Storchenwiese enthalten."