VdK Sozialverband - Ortsverband Gerlingen
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Soziales

Urlaub für Pflegende – Entlastung durch Kurzzeit- und Verhinderungspflege

Pflegenden Angehörigen steht einmal im Jahr zur Unterstützung Verhinderungs- oder Kurzzeitpflege zu. Die Verhinderungspflege wird auch Ersatzpflege...

Pflegenden Angehörigen steht einmal im Jahr zur Unterstützung Verhinderungs- oder Kurzzeitpflege zu. Die Verhinderungspflege wird auch Ersatzpflege genannt. Hier kann eine vertraute Person einspringen oder ein ambulanter Pflegedienst beauftragt werden. Pflegende Angehörige können sie tage- oder stundenweise in Anspruch nehmen. Voraussetzungen: ab Pflegegrad 2 oder höher, Vorpflegezeit von 6 Monaten, die Pflegekasse zahlt bis zu 1612 Euro jährlich.

Bei der Kurzzeitpflege wird der Pflegebedürftige vorübergehend in einer Kurzzeitpflegeeinrichtung stationär gepflegt, sie eignet sich also bei Urlaub oder Reha der pflegenden Angehörigen, aber auch dann, wenn sich der Gesundheitszustand des Pflegebedürftigen so verändert, dass eine Versorgung zuhause zeitweise nicht mehr möglich ist. Während der Kurzzeitpflege wird das Pflegegeld um 50 Prozent gekürzt. Voraussetzungen: Pflegegrad 2 oder höher, höchstens acht Wochen im Jahr, die Pflegekasse zahlt bis zu 1774 Euro jährlich, Unterkunft und Verpflegung sind selbst zu finanzieren. Zum Anhören gibt es alle Infos zur Kurzzeit- und Verhinderungspflege auch im VdK-Podcast „Reingehört“: www.vdk-bw.de/medien/podcast.

Der Sozialverband VdK ist für alle da!

Der Sozialverband VdK setzt sich mit über 2 Millionen Mitgliedern für soziale Gerechtigkeit ein. VdK-Mitglieder profitieren von der kompetenten Beratung im Sozialrecht. Als größter Sozialverband Deutschlands vertritt der VdK wirksam die sozialpolitischen Interessen aller Bürgerinnen und Bürger: unabhängig – solidarisch – stark. Mehr unter www.vdk.de.


Hier werden wir für Sie tätig:

  1. Deutsche Rentenversicherung
  2. Krankenkassen
  3. Pflegekassen
  4. Versorgungsverwaltung
  5. Integrationsämter
  6. Berufsgenossenschaften
  7. Sozialgerichte
  8. Sozialämter
  9. Agentur für Arbeit

Jedes Mitglied des Sozialverbands VdK hat Anspruch auf Schutz in sozialrechtlichen Angelegenheiten.

VdK Sozialrechtsschutz gGmbH Baden-Württemberg
Johannesstraße 22
70176 Stuttgart

Telefon: 0711 619 56-0
Fax: 0711 619 56-99

srg-stuttgart@vdk.de

Sozialrechtliche Beratung nach Terminvereinbarung.

Neue Sprechtage in

Ditzingen, Münchinger Straße 21

Leonberg, Leonberger Rathaus

Terminvereinbarung unter 0711/6195644 oder per E-Mail a.morina@vdk.de

Mitgliedschaft: Für nur € 72,00 im Jahr kann jedes Mitglied im Sozialverband VdK werden. (Für Ehegatten, Lebensgefährten in häuslicher Gemeinschaft, Kinder, Schüler, Auszubildende, Studenten und Jungmitglieder* die Hälfte.)* bis zur Vollendung des 35. Lebensjahres.

Erscheinung
exklusiv online

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Panorama
Soziales
von VdK Sozialverband - Ortsverband Gerlingen
30.08.2024
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