Gesetzesreform muss schnellstmöglich im Bundestag beschlossen werden
Die Ampel-Regierung hat bereits die Erhöhung von Kindergeld und Kindersofortzuschlag um jeweils fünf Euro zum Jahresbeginn 2025 beschlossen. Doch bisher wurde das dafür nötige Steuerfortentwicklungsgesetz nicht vom Bundestag verabschiedet. Viele Familien hoffen, dass die geplante Erhöhung tatsächlich zum Jahreswechsel kommt. Um dies zu gewährleisten, muss sich eine Mehrheit im Parlament für die schnelle Umsetzung einsetzen – das ist das Mindeste, wenn bereits die Einführung der Kindergrundsicherung aufgeschoben wurde.
Schnelle Entscheidungen sind notwendig
Damit die Erhöhung der Leistungen wie vorgesehen zum 1. Januar 2025 umgesetzt werden kann, müssen die Familienkassen ihre IT-Systeme rechtzeitig anpassen. Die Zeit drängt, daher sollte das Gesetz zügig auf die Tagesordnung des Bundestags gesetzt werden, um die nötigen Beschlüsse schnell zu fassen.
Mehr Geld für viele Familien
Neben der Erhöhung von Kindergeld und Kindersofortzuschlag enthält das Steuerfortentwicklungsgesetz auch eine Änderung des Ehegattensplittings. Konkret ist geplant, die Steuerklassen III und V abzuschaffen. Diese Änderung würde vor allem für viele Frauen zu einem höheren monatlichen Nettoeinkommen führen. Auch aus diesem Grund sollte das Gesetz noch zügig verabschiedet werden.
VdK bietet Unterstützung bei sozialen Fragen
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