„Genau dafür haben wir jahrelang gekämpft!“, sagt Hans-Josef Hotz, Vorsitzender des Sozialverbands VdK Baden- Wüttemberg e.V. „Endlich erfährt auch die nachbarschaftliche, ehrenamtliche Hilfe in der häuslichen Pflege Wertschätzung und all die Pflegebedürfigen im Land haben einen deutlich einfacheren Zugang zum Entlastungsbetrag. Das ist ein großer Gewinn für die Nächstenpflege hier im Land!“. 448.642 Menschen werden im Lande zu Hause gepflegt. Nach einer Studie des Sozialverbands VdK-Baden-Württemberg haben im Jahr 2019 nur rund 23 Prozent den Entlastungsbetrag abgerufen. Hohe bürokratische Hürden standen im Weg.
„Der sogenannte Entlastungsbetrag von 125 Euro monatlich ist zur Unterstützung der Pflegenden in der häuslichen Pflege gedacht. Jahrelang hat sich der Sozialverband VdK Baden-Württemberg e.V. gemeinsam mit anderen Sozialverbänden dafür starkgemacht, dass der Entlastungsbetrag unbürokratisch abgerufen werden kann. Eben auch für die Nachbarin, die bei der Haushaltsführung hilft, für den Bekannten, der mal eben einkaufen geht, die Studentin, die zum Arzt begleitet. Durch die Landesreform der Unterstützungsangebote-Verordnung ist das jetzt möglich. Künftig kann für ehrenamtlich Helfende in der Pflege der Entlastungsbetrag eingesetzt werden.
Nach wie vor fehlt jedoch die Regelung für Mini-Jobber. „Denn dann könnten Pflegende den Entlastungsbetrag beispielsweise auch für ihre im Mini-Job angestellten Haushaltshilfen verwenden. Auch diese leisten einen wichtigen Beitrag in der Unterstützung der häuslich Pflegenden!“, so Hans-Josef Hotz.
(VdK-Landesverband Baden-Württemberg)
Christa Erbe / Vorsitzende des VdK OV Ilvesheim