Liebe Bürgerinnen und Bürger,
wir möchten Sie darüber informieren, dass auf unseren Friedhöfen gemäß § 25 Abs. 2 e) der Friedhofssatzung der Stadt Bruchsal ein Verbot für Tiere (ausgenommen Blindenhunde) gilt. Diese Maßnahme wurde aus mehreren wichtigen Gründen ergriffen, die wir Ihnen im Folgenden erläutern möchten
Unsere Friedhöfe sind ein Ort der Ruhe und des Gedenkens an unsere Verstorbenen. Wir alle möchten, dass dieser Ort in einem würdigen und respektvollen Zustand bleibt. Die Anwesenheit von Hunden und das Vorhandensein von Hundekot können die Atmosphäre und den Respekt, den wir den Verstorbenen schulden, erheblich beeinträchtigen.
Hundekot stellt ein erhebliches Hygieneproblem dar. Er ist nicht nur unangenehm für Besucher, sondern kann auch Pflanzen und den Boden schädigen. Wir möchten sicherstellen, dass unsere Friedhöfe sauber und gepflegt bleiben, sodass alle Besucher in einer angenehmen Umgebung trauern und gedenken können.
Nicht alle Hunde sind gut erzogen oder freundlich. Auf einem Friedhof könnten sie andere Besucher erschrecken oder stören. Besonders ältere Menschen und Kinder könnten sich durch Hunde bedroht fühlen. Durch das Verbot sorgen wir dafür, dass der Friedhof ein sicherer Ort für alle bleibt.