Am 30.04.2025 hat der gemeinsame Ausschuss der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Oberndorf a. N. in seiner öffentlichen Sitzung über die eingegangenen Anregungen aus der frühzeitigen Beteiligung nach § 3 Absatz 1 und § 4 Absatz 1 BauGB zur „7. punktuellen Änderung des Flächennutzungsplanes 2010 – Ausweisung von Standorten für Freiflächen-PV-Anlagen“ beraten, die den Änderungspunkt Freiflächen-PV-Anlage „Hohe Egert“ (E-Tr-N01) betreffen.
In der gleichen Sitzung hat der gemeinsame Ausschuss beschlossen, die Flächenausweisung für den Änderungspunkt E-Tr-N01 auf den Geltungsbereich des zugehörigen vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „EWS Solarpark – Hohe Egert“ vom 17.03.2025 zu verkleinern und in einem gesonderten Flächennutzungsplan-Änderungsverfahren weiterzuführen.
Daraufhin leitete der gemeinsame Ausschuss das Verfahren zur 8. punktuellen Änderung des Flächennutzungsplanes förmlich ein, billigte den Entwurf in der Fassung vom 19.03.2025 für den Änderungspunkt E-Tr-N01 und beschloss die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Absatz 2 BauGB.
Das Plangebiet ist ca. 4,05 ha groß und befindet sich auf den Flurstücken 4764 und 4764/1 im Gewann Hohe Egert der Gemarkung Trichtingen.
Der exakte räumliche Geltungsbereich ist der untenstehenden Plandarstellung zu entnehmen.
Auf der Gemarkung Epfendorf-Trichtingen soll im Gewann „Hohe Egert“ eine Freiflächen-PV-Anlage errichtet werden. Die Bebauung wird auf Grundlage des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „EWS Solarpark“ Gewann Hohe Egert realisiert. Parallel hierzu muss auch der Flächennutzungsplan durch die Verwaltungsgemeinschaft Oberndorf a.N. – Epfendorf – Fluorn-Winzeln in diesem Teilbereich geändert werden.
Dies erfolgt durch die vorliegende 8. punktuelle Änderung des Flächennutzungsplanes 2010, die lediglich das Plangebiet des vorgenannten Bebauungsplanes als Änderungspunkt enthält. Die betroffene Fläche soll im Flächennutzungsplan künftig als Sonderbaufläche für Photovoltaik dargestellt werden.
Neben dem Planentwurf sind folgende wesentliche umweltbezogene Informationen und Stellungnahmen (teilweise in Form von Fachgutachten) verfügbar:
Zudem die Beschreibung von Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen auf die vorgenannten Schutzgüter.
Der Öffentlichkeit sowie den berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wird Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.
Der Entwurf der Flächennutzungsplanänderung, bestehend aus
wird in der Zeit vom 19.05.2025 bis einschließlich 20.06.2025 im Internet unter folgenden Internetadressen veröffentlicht:
www.oberndorf.de/bauen-und-wohnen/bauleitplanung/Oeffentlichkeitsbeteiligung
www.epfendorf.de/de/Aktuelles/Bauen-Wohnen-/Flaechennutzungsplaene
www.fluorn-winzeln.de/bauleitplanung
In diesem Zeitraum kann sich die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebiets in Betracht kommen, sowie die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung unterrichten und sich zu den Planungen äußern.
Es wird auf Folgendes hingewiesen:
Hinweis zum Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Absatz 1 Buchstabe e der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Landesdatenschutzgesetz Baden-Württemberg (LDSG).
Oberndorf a. N., den 05.05.2025
gez. Matthias Winter
Bürgermeister