Aus den Rathäusern

Vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft Oberndorf am Neckar – Epfendorf – Fluorn-Winzeln

Öffentliche Bekanntmachung 8. punktuelle Änderung des Flächennutzungsplanes 2010 Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Absatz...

Öffentliche Bekanntmachung

8. punktuelle Änderung des Flächennutzungsplanes 2010

Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Absatz 1 BauGB und

Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 2 BauGB

Am 30.04.2025 hat der gemeinsame Ausschuss der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Oberndorf a. N. in seiner öffentlichen Sitzung über die eingegangenen Anregungen aus der frühzeitigen Beteiligung nach § 3 Absatz 1 und § 4 Absatz 1 BauGB zur „7. punktuellen Änderung des Flächennutzungsplanes 2010 – Ausweisung von Standorten für Freiflächen-PV-Anlagen“ beraten, die den Änderungspunkt Freiflächen-PV-Anlage „Hohe Egert“ (E-Tr-N01) betreffen.

In der gleichen Sitzung hat der gemeinsame Ausschuss beschlossen, die Flächenausweisung für den Änderungspunkt E-Tr-N01 auf den Geltungsbereich des zugehörigen vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „EWS Solarpark – Hohe Egert“ vom 17.03.2025 zu verkleinern und in einem gesonderten Flächennutzungsplan-Änderungsverfahren weiterzuführen.

Daraufhin leitete der gemeinsame Ausschuss das Verfahren zur 8. punktuellen Änderung des Flächennutzungsplanes förmlich ein, billigte den Entwurf in der Fassung vom 19.03.2025 für den Änderungspunkt E-Tr-N01 und beschloss die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Absatz 2 BauGB.

1. Räumlicher Geltungsbereich

Das Plangebiet ist ca. 4,05 ha groß und befindet sich auf den Flurstücken 4764 und 4764/1 im Gewann Hohe Egert der Gemarkung Trichtingen.

Der exakte räumliche Geltungsbereich ist der untenstehenden Plandarstellung zu entnehmen.

2. Ziele und Zwecke der Flächennutzungsplanänderung

Auf der Gemarkung Epfendorf-Trichtingen soll im Gewann „Hohe Egert“ eine Freiflächen-PV-Anlage errichtet werden. Die Bebauung wird auf Grundlage des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „EWS Solarpark“ Gewann Hohe Egert realisiert. Parallel hierzu muss auch der Flächennutzungsplan durch die Verwaltungsgemeinschaft Oberndorf a.N. – Epfendorf – Fluorn-Winzeln in diesem Teilbereich geändert werden.

Dies erfolgt durch die vorliegende 8. punktuelle Änderung des Flächennutzungsplanes 2010, die lediglich das Plangebiet des vorgenannten Bebauungsplanes als Änderungspunkt enthält. Die betroffene Fläche soll im Flächennutzungsplan künftig als Sonderbaufläche für Photovoltaik dargestellt werden.

3. Umweltbezogene Informationen

Neben dem Planentwurf sind folgende wesentliche umweltbezogene Informationen und Stellungnahmen (teilweise in Form von Fachgutachten) verfügbar:

  • Umweltsteckbrief mit Aussagen zur Berücksichtigung umweltbezogener Auswirkungen der Planung und möglichen Betroffenheiten von Menschen (insb. Wohn- und Erholungsfunktionen), Pflanzen und Tieren (insb. Lebensraum), der biologischen Vielfalt und des Artenschutzes, Boden (insb. Flächenversiegelung), Wasser (insb. der Rückhalt und die Versickerung des anfallenden Niederschlagwassers), Klima (insb. Kaltluft- und Frischluftproduktion), des Landschafts- und Ortsbildes (Beeinträchtigung als Folge der Bebauung) sowie von Kultur- und Sachgütern und deren jeweiliger Wechselwirkungen vom 19.03.2025.

Zudem die Beschreibung von Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen auf die vorgenannten Schutzgüter.

  • Die weiteren bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen von Privaten und Behörden zu den Themen Geräuschemissionen und -immissionen, Entwässerung, Lufthygiene, Klima, Biotopschutz, Boden, verkehrliche Erschließung und Energiekonzept.
    - Stadt Oberndorf am Neckar, Rathaus, Klosterstraße 3, Flur vor den Zimmern 128/129 oder nach Anmeldung am Info-Punkt im 1. OG, 78727 Oberndorf a. N.
    - Gemeinde Epfendorf, Rathaus, Adenauerstraße 14, Bürgerbüro im EG, 78736 Epfendorf
    - Gemeinde Fluorn-Winzeln, Rathaus OT Winzeln, Freudenstädter Str. 20, Zimmer Nr. 16 im Obergeschoss, 78737 Fluorn-Winzeln

4. Öffentlichkeitsbeteiligung

Der Öffentlichkeit sowie den berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wird Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.

Der Entwurf der Flächennutzungsplanänderung, bestehend aus

  • Abwägungsprotokoll zu den Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung zur 7. punktuellen Änderung des Flächennutzungsplanes, die zum Änderungspunkt E-Tr-N01 - Freiflächen-PV-Anlage „Hohe Egert“ - vorgebracht wurden,
  • Begründung zur 8. punktuellen Änderung des Flächennutzungsplanes inklusive Anlagen (Deckblatt zum Änderungspunkt E-Tr-N01 - Freiflächen-PV-Anlage „Hohe Egert“, Legende zur Flächennutzungsplanänderung, Umweltsteckbrief zur 8. punktuellen Änderung des Flächennutzungsplanes 2010)

wird in der Zeit vom 19.05.2025 bis einschließlich 20.06.2025 im Internet unter folgenden Internetadressen veröffentlicht:

www.oberndorf.de/bauen-und-wohnen/bauleitplanung/Oeffentlichkeitsbeteiligung

www.epfendorf.de/de/Aktuelles/Bauen-Wohnen-/Flaechennutzungsplaene

www.fluorn-winzeln.de/bauleitplanung

In diesem Zeitraum kann sich die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebiets in Betracht kommen, sowie die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung unterrichten und sich zu den Planungen äußern.

Es wird auf Folgendes hingewiesen:

  • Stellungnahmen können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden.
  • Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.
  • Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden (E-Mail-Adresse: stadtplanung@oberndorf.de); sie können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg, zum Beispiel schriftlich oder mündlich zur Niederschrift bei der Stadt Oberndorf am Neckar, Klosterstraße 3, 78727 Oberndorf a. N. während der üblichen Dienststunden oder nach Terminvereinbarung abgegeben werden.
  • Stellungnahmen sollten die volle Anschrift des Verfassers bzw. der Verfasserin enthalten.
  • Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet werden die Planunterlagen während der üblichen Dienststunden in den jeweiligen Rathäusern öffentlich ausgelegt:
  • Vereinigungen i. S. d. § 4 Absatz 3 Satz 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes sind in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht haben, aber hätten geltend machen können.

Hinweis zum Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Absatz 1 Buchstabe e der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Landesdatenschutzgesetz Baden-Württemberg (LDSG).

Oberndorf a. N., den 05.05.2025

gez. Matthias Winter

Bürgermeister

Erscheinung
Amtsblatt Epfendorf
NUSSBAUM+
Ausgabe 19/2025

Orte

Epfendorf

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Aus den Rathäusern
von Gemeinde Epfendorf
09.05.2025
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