Am 08.03.2025 nahm Marie Westphal bei der Frühjahresprüfung der SV OG Mannheim-Sandhofen in der IFH 1 Prüfung teil. Der Prüfungstag begann für das Mensch-Hund-Team mit der obligatorischen Chipkontrolle, die eine wichtige Voraussetzung für die Teilnahme darstellt. Hierbei ist die Neutralität der Hunde gegenüber fremden Menschen und anderen Hunden von größter Bedeutung.
Anschließend starteten Marie und ihre Deutsche Schäferhündin Raica von der Schneiderei mit der IFH 1 (Internationalen Fährten Prüfung). In dieser Prüfungsstufe muss eine mindestens 800 Schritte lange Fährte mit drei Gegenständen, vier Winkeln und einer Liegezeit von mindestens 90 Minuten gelegt werden. Bei der Bewertung der Fährte wird besonders auf das genaue Absuchen der einzelnen Trittsiegel und das Anzeigen der „verlorenen“ Gegenstände geachtet.
Nach mehr als einem Jahrzehnt trat mit Marie Westphal erstmals wieder jemand vom VdH Sandhausen zu einer Fährtenprüfung an.
Die beiden waren bestens vorbereitet und erzielten eine hervorragende Fährtenarbeit mit 88 Punkten.
Ein herzliches Dankeschön geht an Leistungsrichter Jochen Seufert für die faire und offene Bewertung an diesem Tag!
Ebenso gilt ein großer Dank der SV OG Mannheim-Sandhofen für die tolle Organisation der Prüfung und die Bewirtung.
Ein weiterer Dank geht an den Spargelhof Köllner aus Sandhausen, den Gemüsebau Großhans aus Reilingen und den Spargelhof Hermes aus St. Leon für die zur Verfügung gestellten Trainingsflächen, auf denen wir mittlerweile fast ganzjährig trainieren können.
Marco Lingg
Sehr geehrtes Mitglied!
Am Freitag, den 28. März 2025, findet unsere Generalversammlung statt. Hierzu möchten wir Sie herzlich einladen. Die Versammlung beginnt um 18:00 Uhr
im Vereinsheim des VdH Sandhausen, Hauptstr. 1, 69207 Sandhausen.
Folgende Tagesordnungspunkte sind vorgesehen:
§ 6, Absatz 3 wird wie folgt neu gefasst:
Der geschäftsführende Vorstand entscheidet über die direkte Aufnahme oder Ablehnung.
Eine ablehnende Entscheidung ist dem Antragsteller ohne Nennung der Gründe schriftlich mitzuteilen.
Gegen eine ablehnende Entscheidung kann der Antragsteller die folgende Mitgliederversammlung anrufen, die über die Aufnahme endgültig entscheidet
8. Bericht der 1. Vorsitzenden
9. Kassenbericht
10. Berichte der Übungsleiter/innen
11. Bericht der Kassenprüfer
12. Entlastung der Kassenprüfer für den Hauptkassier
13. Entlastung des geschäftsführenden Vorstands
14. Wahl eines Wahlausschusses
15. a) Neuwahl der Vorstandschaft und eines Kassenprüfers
b) Bestätigung der gewählten Übungsleiter/innen
16. Ehrung langjähriger Mitglieder
17. Sonstiges
Zu Punkt 17 „Sonstiges“ sind Anträge/Vorschläge der 1. Vorsitzenden bis zum 21. März 2025 schriftlich einzureichen.
1. Vorsitzende
Manuela Stix-Hilbert