Aus aktuellem Anlass weisen wir darauf hin, dass auf dem Friedhof nach der Friedhofssatzung der Gemeinde Siegelsbach, § 3 Abs. 2, insbesondere nicht gestattet ist:
– die Wege mit Fahrzeugen aller Art (auch Fahrräder) zu befahren, ausgenommen Kinderwagen und Rollstühle
– Tiere mitzubringen, ausgenommen Blindenhunde
Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig dagegen verstößt.
Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße geahndet werden.
Wir bitten um Beachtung.