Bürgermeisteramt Siegelsbach
74936 Siegelsbach
Aus den Rathäusern

Verhalten auf dem Friedhof

Aus aktuellem Anlass weisen wir darauf hin, dass auf dem Friedhof nach der Friedhofssatzung der Gemeinde Siegelsbach, § 3 Abs. 2, insbesondere nicht gestattet...

Aus aktuellem Anlass weisen wir darauf hin, dass auf dem Friedhof nach der Friedhofssatzung der Gemeinde Siegelsbach, § 3 Abs. 2, insbesondere nicht gestattet ist:

– die Wege mit Fahrzeugen aller Art (auch Fahrräder) zu befahren, ausgenommen Kinderwagen und Rollstühle

– Tiere mitzubringen, ausgenommen Blindenhunde

Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig dagegen verstößt.

Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße geahndet werden.

Wir bitten um Beachtung.

Erscheinung
Mitteilungsblatt der Großen Kreisstadt Bad Rappenau
NUSSBAUM+
Ausgabe 15/2025

Orte

Bad Rappenau
Siegelsbach

Kategorien

Aus den Rathäusern
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