Anlässlich des Weihnachtsmarktes am Samstag, 13. Dezember 2025, ergeben sich folgende verkehrsrechtliche Beschränkungen:
In der Straße Auf dem Graben ab der Metzgerei Glasbrenner bis zur Marktstraße, zwischen der Gaststätte „Friedrich“ und dem Rathaus sowie für den gesamten Marktplatzbereich (inklusive Kirchgasse) besteht ein absolutes Halteverbot. Dieses Halteverbot beginnt bereits am Donnerstag, den 11.12.2025, um 6:00 Uhr. Wir bitten alle Fahrzeughalter im Bereich der Teilstrecke Auf dem Graben, der Marktstraße und Marktplatz, ihre Fahrzeuge bis zu diesem Zeitpunkt auf den anderen öffentlichen Parkplätzen, z. B. auf dem „Auch Areal“ und „Auf dem Graben“ abzustellen.
Für die Beschicker des Weihnachtsmarktes ist die Zufahrt zum Be- und Entladen für den Aufbau am Samstag, 13.12.2025, bis 13:00 Uhr über die Marktstraße zum Marktplatz möglich.
Ab 13:00 Uhr wird die Einbahnstraßenregelung für die Marktstraße zwischen Marktplatz und Vorderer Seestraße aufgehoben, um Anliegern die Zu- und Abfahrt zu ermöglichen. Gleichzeitig wird ab 13:00 Uhr die Straße auf dem Graben ab der Metzgerei Glasbrenner, die Marktstraße zwischen der Gaststätte „Friedrich“ und dem Rathaus für die Dauer des Weihnachtsmarktes voll gesperrt, um die Verkehrssicherheit für die Besucher und Beschicker zu gewährleisten. Eine Durchfahrt ist in diesem Zeitraum nicht möglich.
Wir bitten höflich um Beachtung und um Kenntnisnahme.
- Ordnungsamt -


