Stadt Rosenfeld
72348 Rosenfeld
Aus den Rathäusern

Verkehrsrechtliche Anordnung

Das Landratsamt Zollernalbkreis als zuständige Straßenverkehrsbehörde hat mit Datum vom 14.03.2025 folgende verkehrsrechtliche Anordnung erlassen: ...

Das Landratsamt Zollernalbkreis als zuständige Straßenverkehrsbehörde hat mit Datum vom 14.03.2025 folgende verkehrsrechtliche Anordnung erlassen: Halbseitige Sperrung des Verkehrs in der Ahornstraße und der Danbachstraße, Heiligenzimmern.

Dauer der Sperrung: 31.03.2025 bis 30.09.2025

Die gesamte Bevölkerung wird auf diese Anordnung und die damit verbundenen Einschränkungen hingewiesen; um Beachtung und Verständnis wird gebeten, vielen Dank!

Alle verkehrsrechtlichen Anordnungen finden Sie unter www.rosenfeld.de

Erscheinung
Amtsblatt der Stadt Rosenfeld
NUSSBAUM+
Ausgabe 13/2025

Orte

Rosenfeld

Kategorien

Aus den Rathäusern
von Stadt Rosenfeld
27.03.2025
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