Das Landratsamt Zollernalbkreis als zuständige Straßenverkehrsbehörde hat mit Datum vom 14.03.2025 folgende verkehrsrechtliche Anordnung erlassen: Halbseitige Sperrung des Verkehrs in der Ahornstraße und der Danbachstraße, Heiligenzimmern.
Dauer der Sperrung: 31.03.2025 bis 30.09.2025
Die gesamte Bevölkerung wird auf diese Anordnung und die damit verbundenen Einschränkungen hingewiesen; um Beachtung und Verständnis wird gebeten, vielen Dank!
Alle verkehrsrechtlichen Anordnungen finden Sie unter www.rosenfeld.de