Aufgrund der umfangreichen Sanierungsarbeiten an der Stadthalle und der Baumaßnahme „Verlängerung der Heselwiesenstraße“, welche mit einer Sperrung der Heselwiesenstraße einhergeht, ergeben sich einige Änderungen für den Ostermontagsmarkt 2025, welche sich auf den Verkehr des Marktes beziehen.
Folgende Änderungen gelten am Montag, 21.04.2025, in der Zeit von 4 bis 22 Uhr.
Das Marktgelände befindet sich auf den Straßen: Hauptstraße, Zehntgasse, Marktplatz und Untere Hauptstraße. Diese werden für den Verkehr voll gesperrt.
In der Straße Zehntgasse bis zu Gebäude Hausnummer 5 besteht ein beidseitiges absolutes Halteverbot.
Im Bereich des Marktplatzes gilt ab Samstag, 19.04.2025, um 10.00 Uhr ein absolutes Halteverbot.
In der Badgasse wird ein absolutes Halteverbot auf der linken Seite in Fahrtrichtung Marktplatz angeordnet.
In der Straße Turnhalleplatz gegenüber der Seite der Stadthalle ist ein absolutes Halteverbot einzurichten.
Für die rechte Straßenseite der Hochgerichtstraße in Richtung Dornstetter Straße besteht ab der Trafostation ein absolutes Halteverbot.
Die Sulzer Straße wird zur Einbahnstraße erklärt, ab der Einmündung „Im Höfle“ bis zur Einmündung „Am Stadtberg“. Die Haltverbotsschilder werden abgedeckt, so dass an der Straßenseite durchgehend geparkt werden kann. Der Durchgangsverkehr aus Fahrtrichtung Glatten nach Dornstetten wird über Aach umgeleitet.
In der Unteren Hauptstraße auf Höhe der Gebäude 17 - 11 besteht absolutes, beidseitiges Halteverbot. Aufgrund der Sperrung der Unteren Hauptstraße wird der Verkehr über die Silbergasse umgeleitet. Im kompletten Bereich der Silbergasse besteht ein beidseitiges Halteverbot. In der gesamten Silbergasse wird die Geschwindigkeit auf 20 km/h reduziert.
Da der ZOB in der Vergangenheit so zugeparkt wurde, dass die Busse den ZOB nicht mehr anfahren konnten, wird in diesem Bereich ein absolutes Halteverbot angeordnet. Die Benutzung der angrenzenden Parkplätze ist jedoch weiterhin möglich.
In der Schießgrabenstraße ist ein einseitiges Halteverbot auf der rechten Seite von der Heselwiesenstraße kommend aufzustellen.
Um innerhalb der Ortsdurchfahrt einen Begegnungsverkehr aufrechterhalten zu können, wird für die Tübinger Straße und Freudenstädter Straße – zwischen beiden Ortstafeln – beidseitig ein absolutes Halteverbot angeordnet.
Ab der Kreuzung Bahnhofstraße / Gartenstraße wird die Bahnhofstraße in Fahrtrichtung Aach als Einbahnstraße erklärt. Nach der Ausfahrt aus dem Kreisverkehr in die Bahnhofstraße ist das Parken auf der rechten Fahrbahnseite bis zu Gebäude Nummer 32 erlaubt. Von Ende des ehemaligen Bahnhofsgeländes (Haus Nr. 34) bis Einmündung „Am Aacher Berg“ besteht ein Halteverbot.
Damit nicht nur allgemein eine gute Anbindung zum Herbstmarkt gewährleistet ist, sondern auch die Parkplatzproblematik am Markttag etwas entlastet wird, wird wieder ein kostenloser Shuttlebus eingerichtet. Weitere Informationen entnehmen Sie dem gesonderten Artikel im Amtsblatt zum Shuttlebus.
In der Freudenstädter Straße wird gegenüber der Firma farb-tex GmbH & Co.KG zudem eine Bedarfshaltestelle eingerichtet.
Freundlicherweise haben sich nachstehend aufgeführte Firmen im Gewerbegebiet „Hochgericht“ wieder bereit erklärt, ihre Firmenparkplätze am Dornstetter Ostermontagsmarkt 2025 zur weiteren Entlastung der Parkplatzproblematik zur Verfügung zu stellen. Den nachstehend aufgeführten Firmen gilt hierfür vorab ein herzliches Dankeschön:
• Nedo GmbH & Co. KG (Hochgerichtstraße 39 - 43)
• Fritz Schweikle GmbH, Kälte- und Klimatechnik (Zeppelinstraße 31)
• Kläger Spritzguss GmbH & Co.KG (Hochgerichtstraße 33, Zeppelinstraße 29/1)
• Fa. Memminger IRO-GmbH (Jakob-Mutz-Straße 7)
Es wird außerdem darauf hingewiesen, dass die Straßen „Robert-Bosch-Straße“, „Siemensstraße“, „Otto-Hahn-Straße“ und „Lise-Meitner-Straße“ in den Gewerbegebieten „Alte Poststraße-Ost“ und „Alte Poststraße-West / Erweiterung“ ebenfalls beidseitig beparkbar sind.