Stadtverwaltung Horb
72160 Horb am Neckar
Aus den Rathäusern

Verkehrsrechtliche Anordnung nach § 45 StVO (Straßenverkehrsordnung) für den Fasnetsumzug der Narrenzunft Altheim in Horb a. N. - Altheim am 01.03.2025

Folgende Fasnetsveranstaltung der Narrenzunft Altheim findet in Horb-Altheim statt: Samstag, 01.03.2025 Fasnetumzug von 11.30 bis 16.00 Uhr Umzugsverlauf:...

Folgende Fasnetsveranstaltung der Narrenzunft Altheim findet in Horb-Altheim statt:

Samstag, 01.03.2025 Fasnetumzug von 11.30 bis 16.00 Uhr

Umzugsverlauf: Brühlbachstraße, Böblinger Straße, Bachstraße, Bahnhofstraße, Böblinger Straße und zurück zur Brühlbachstraße

Samstag, 01.03.2025 Narrentreiben vor und nach dem Umzug von 10.00 bis 00.00 Uhr Brühlbachstraße und Bachstraße

Hierzu werden alle in den Veranstaltungsbereich einmündenden Straßen und insbesondere an folgenden Standorten voll abgesperrt:

  • Vor dem Aufstellungsbereich in der Brühlbachstraße
  • In der Böblinger Straße aus Richtung Talheim vor der Einmündung in die Bachstraße
  • In der Bahnhofstraße aus Richtung Grünmettstetten vor der Einmündung in die Bachstraße
  • In der Hindenburgstraße vor der Einmündung in die Bahnhofstraße
  • In der Salzstetter Straße vor der Einmündung in die Bahnhofstraße

Ebenso sind sämtliche in die Aufstellungs- und Marschstrecken einmündenden Straßen voll abzusperren.

Die Vollsperrung der Brühlbachstraße und der Bachstraße, jeweils von 10:00 bis 00:00 Uhr ist angeordnet.

Auf dem Festplatz und auf privaten Grundstücken finden folgende Veranstaltungen statt:

Samstag, 01.03.2025 Narrentreiben vor und nach dem Umzug von 10:00 bis 00:00 Uhr

Brühlbachstraße auf dem Festplatz

Bachstraße auf privatem Grundstück in Hofeinfahrt

Umleitungen sind entsprechend ausgeschildert.

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Ausgabe 08/2025

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von Stadtverwaltung Horb
21.02.2025
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