Ortsverwaltung Hohenhaslach
74343 Sachsenheim
Aus den Rathäusern

Verkehrssicherungspflicht an Gehwegen durch Pflanzenbewuchs

Bäume, Sträucher und Hecken entlang der Straße oder des Gehweges verschönern das Stadtbild und leisten einen Klimabeitrag. Allerdings müssen Gehweg...

Bäume, Sträucher und Hecken entlang der Straße oder des Gehweges verschönern das Stadtbild und leisten einen Klimabeitrag.

Allerdings müssen Gehweg und Straße frei bleiben. Wenn Äste oder Zweige zu Einschränkungen führen, wird aus der Verschönerung rasch ein Ärgernis und manchmal sogar eine Gefahr. Es kommt zu Behinderungen für Fußgänger, Schäden an Kleidung oder Fahrzeugen und zu Sichtbehinderungen. Gerade für Rad fahrende Kinder, die bis zum 8. Lebensjahr den Gehweg benutzen müssen, wird überhängendes Grün zum Risiko.

Und dann wird es auch für die Grundstückseigentümer zum Problem. Für Schäden, die aus überhängendem Grün entstehen, haftet stets der Grundstückseigentümer als Verursacher.

Es gelten folgende Regeln:

Über Geh- und Radwegen sind Hecken, Sträucher und Bäume mit einer lichten Höhe von 2,50 m auszuschneiden.

Schneiden Sie diese im eigenen Interesse regelmäßig bis auf die Grundstückgrenze zurück.

Achten Sie insbesondere bei Bäumen regelmäßig auf die Standsicherheit, da diese ein besonders hohes Gefahrenpotenzial darstellen.

Bei Hecken sind regelmäßige und ausreichende Rückschnittmaßnahmen unerlässlich, um die Anpflanzung über Jahre hinweg auf der Grundstücksgrenze zu halten.

Einen schädigenden Radikaleingriff möchten weder wir noch Sie, wenn die Ausmaße dies unvermeidbar machen.

Das spezielle Verbot, wonach innerhalb der Vegetationszeit im Zeitraum 01.03. – 30.09. ein Rückschnitt auf Grundlage des Naturschutzgesetzes verboten ist, greift hierbei nicht in jedem Fall, da es sich aus Gründen der Verkehrssicherheit um eine dringend notwendige Maßnahme nach dem Polizeigesetz handelt.

Infolgedessen möchten wir gleichzeitig darauf hinweisen, dass dies auch Verkehrszeichen, Verkehrsspiegel und Straßenleuchten betrifft, welche in unmittelbarer Nähe zu Ihrem Grundstück stehen. Diese müssen ständig rechtzeitig und ohne Sichtbeeinträchtigung wahrgenommen werden.

Es ist durchaus sinnvoll, bereits bei der Anpflanzung zu beachten, welches Ausmaß Sträucher, Bäume und Hecken im Laufe der Zeit annehmen können. Im Zweifel und bei engen Platzverhältnissen können Sie hier auch auf schwach wachsende Pflanzen zurückgreifen.

Als letztes Mittel sind wir als Ortspolizeibehörde der Gemeinde verpflichtet, den Zustand auf Kosten des Betroffenen zu beseitigen, sollte dieser seiner Verantwortung nicht nachkommen.

Von diesem Mittel möchten wir jedoch absehen und hoffen auf ein gemeinschaftliches und auch in dieser Hinsicht soziales Miteinander.

Erscheinung
Aktuell – Mitteilungsblatt des Stadtteils Hohenhaslach
NUSSBAUM+
Ausgabe 35/2024

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von Ortsverwaltung Hohenhaslach
28.08.2024
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