Aus den Rathäusern

Veröffentlichung amtliche Bekanntmachung - 32. Änderung des FNP 2009

VEREINBARTE VERWALTUNGSGEMEINSCHAFT VILLINGEN-SCHWENNINGEN Ein Zusammenschluss der Stadt Villingen-Schwenningen mit den Gemeinden Brigachtal, Dauchingen,...

VEREINBARTE VERWALTUNGSGEMEINSCHAFT VILLINGEN-SCHWENNINGEN

Ein Zusammenschluss der Stadt Villingen-Schwenningen

mit den Gemeinden Brigachtal, Dauchingen, Mönchweiler, Niedereschach, Tuningen und Unterkirnach

32. Änderung des Flächennutzungsplanes 1994 bis 2009

– Bekanntmachung Beschluss zur erneuten Offenlage –

Der Gemeinsame Ausschuss der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Villingen-Schwenningen hat in seiner öffentlichen Sitzung am 29.04.2025 den Beschluss zur erneuten Öffentlichkeits- sowie Behördenbeteiligung gemäß der § 3 (2) BauGB sowie § 4 (2) BauGB in Verbindung mit § 4a (3) BauGB (Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 28. Juli 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 221) geändert worden ist) für die 32. Änderung des seit dem 28.02.1998 wirksamen Flächennutzungsplanes 1994 bis 2009 gefasst.

Mit der 32. Änderung des Flächennutzungsplanes 2009 soll ein lokaler Änderungspunkt vorgenommen werden.

  • 32. Änderung des Flächennutzungsplanes 2009, Änderungspunkt 32.01
    BrigachtalGewann „Kreuzäcker“
    Ausweisung eines Gewerbegebiets

Die Planfläche der 32. Änderung des FNP 2009 befindet sich südlich an den Steinbruch angrenzend; diese Fläche wird derzeit von zwei Sportplätzen mit Vereinsheim eingenommen. Im Norden verläuft die Grenze des Plangebietes am Flurstück 307 (Feldweg) mit einem Mindestabstand von ca. 130 m zur angrenzenden Wohnbebauung.

Im Rahmen der erneuten Offenlage für die Öffentlichkeit gemäß § 4a (3) BauGB liegt die Begründung mit Umweltbericht sowie der Planentwurf zur 32. Änderung des FNP 2009 in der Zeit vom:

12.05.2025 bis einschließlich 26.05.2025

im Internet unterwww.villingen-schwenningen.de/bauen-wohnen/stadtplanung/bebauungsplan/oeffentlichkeits-und-behoerdenbeteiligung/ zur Verfügung.

Für die Flächennutzungsplanverfahren sind nach § 2 Abs. 4 BauGB Umweltprüfungen durchzuführen. Der Umweltbericht bildet einen gesonderten Teil der Begründung. Folgende Arten umweltbezogener Informationen aus der frühzeitigen Beteiligung gemäß § 3 (1) BauGB sowie § 4 (1) BauGB sowie aus der Offenlage gemäß § 3 (2) BauGB und § 4 (2) BauGB liegen wie folgt vor:

Boden

Auswirkung der Planung auf die Bodenfunktion

Grundwasser

Auswirkung der Planung – bezogen auf den Versiegelungsgrad

Oberflächenwasser

Auswirkung der Planung auf Fließ- und Stehgewässer

Klima / Luft

Auswirkung der Planung auf die Klimatologie

Landschaftsbild

Auswirkung der Planung auf das Erscheinungsbild der Landschaft

Mensch

Auswirkung der Planung (Emissionen)

Kultur- und Sachgüter

Auswirkung der Planung auf historische Bau- und Bodendenkmale

Arten / Biotope

Auswirkung der Planung auf Flora und Fauna

Wechselwirkungen

Auswirkung der Planung

Die Unterlagen zur Beteiligung können auch im genannten Zeitraum im Stadtplanungsamt, Stadtbezirk Schwenningen, Winkelstraße 9, 2. OG / Flur während der üblichen Öffnungszeiten öffentlich eingesehen werden.

Während der Auslegungsfrist können Anregungen per E-Mail an fnp@villingenschwenningen.de abgegeben werden. Alternativ können sie auch schriftlich oder zur Niederschrift an die Stadt Villingen-Schwenningen, Stadtplanungsamt, Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Villingen-Schwenningen, Winkelstraße 9, 78056 Villingen-Schwenningen gerichtet werden. Schriftlich vorgebrachte Anregungen sollen die volle Anschrift der Beteiligten enthalten. Es wird darauf hingewiesen, dass zur Bearbeitung des Anliegens bei Stellungnahmen von Bürgerinnen und Bürgern personenbezogene Daten wie Vor- und Familienname sowie die Anschrift (ggf. auch E-Mail und Telefonnummer, sofern angegeben) und die vorgebrachten Informationen auf Grundlage von § 4 Landesdatenschutzgesetz gespeichert werden. Die vorgebrachten Informationen werden dem Gemeinderat anonymisiert zur Entscheidungsfindung vorgelegt.

Gem. § 3 (3) BauGB wird ergänzend darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 (3) Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 (2) des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 (3) Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Villingen-Schwenningen, den 30.04.2025

Jürgen Roth

Oberbürgermeister, Vorsitzender des Gemeinsamen Ausschusses

Anhang
Dokument
Erscheinung
Tuninger Bote – das Amtsblatt
NUSSBAUM+
Ausgabe 18/2025

Orte

Tuningen

Kategorien

Aus den Rathäusern
von Gemeinde Tuningen
30.04.2025
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