Der Gemeinderat der Gemeinde Hemmingen hat am 24.09.2024 in öffentlicher Sitzung die Abwägungsvorschläge der Verwaltung für die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs.1 BauGB) eingegangenen Stellungnahmen sowie den Entwurf des Bebauungsplans und die Satzung über örtliche Bauvorschriften (§74 LBO) „Südöstlicher Rundling“ gebilligt und beschlossen, diese nach §3 Abs.2 Baugesetzbuch (BauGB) zu veröffentlichen.
Das Bebauungsplangebiet (rund 0,4 ha) liegt zentral innerhalb des historischen Ortskerns von Hemmingen, circa 100 Meter westlich des Hemminger Schlosses. Maßgebend für den künftigen räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplans ist die Planzeichnung des Planungsbüros ARP, Stuttgart, mit Stand vom 11.09.2024:
Ziele und Zwecke der Planung
Mit dem Bebauungsplan „Südöstlicher Rundling“ sollen innerhalb seines Geltungsbereichs die aktuellen Gegebenheiten planungsrechtlich gesichert und gleichzeitig ein wichtiger Teil der zentralen Innerortslage für zukünftige Entwicklungen und Anforderungen städtebaulich neu geordnet werden.
Umweltbelange
Der Bebauungsplan „Südöstlicher Rundling“ wird als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB (Nachverdichtung/Umnutzung von Flächen im Innenbereich) aufgestellt. Durch den Bebauungsplan werden keine FFH-Gebiete oder Vogelschutzgebiete beeinträchtigt. Es besteht auch keine Pflicht zur Vermeidung oder Begrenzung der Auswirkung von schweren Unfällen (Störfallbetrieb) nach § 50 Satz 1 Bundes-Immissionsschutzgesetz. Verbotstatbestände nach § 44 Bundesnaturschutzgesetz können bei Berücksichtigung geeigneter Minimierungs- und Vermeidungsmaßnahmen ausgeschlossen werden.
Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB aufgestellt. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass im beschleunigten Verfahren nach § 13a Abs.2 Nr.1 i.V.m § 13 Abs.2 und 3 Satz1 BauGB von
abgesehen wird.
Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs.2 BauGB)
Der Entwurf des Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften mit zugehöriger Begründung, jeweils mit Stand vom 11.09.2024, und der Schallimmissionsprognose mit Stand vom 11.06.2024 sowie der Inhalt der öffentlichen Bekanntmachung werden vom 10.10.2024 bis einschließlich 11.11.2024 (Veröffentlichungsfrist) im Internet veröffentlicht. Die genannten Unterlagen können auf der Homepage der Gemeinde (hemmingen-sitzungsdienst.komm.one/bi/vo0050.asp) eingesehen werden.
Während der Veröffentlichungsfrist kann sich die Öffentlichkeit über die Planung informieren und Stellungnahmen zum Bauleitverfahren abgegeben.
Die Stellungnahmen sollen elektronisch an Gemeinde@Hemmingen.de übermittelt werden. Bei Bedarf können diese aber auch schriftlich oder mündlich zur Niederschrift abgegeben werden. Um das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitteilen oder Rückfragen stellen zu können, ist die Angabe der Kontaktdaten der Verfasserin bzw. des Verfassers zweckmäßig.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht während der Veröffentlichungsfrist (10.10.-11.11.2024) abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.
Die oben genannten Unterlagen sind zusätzlich während der Veröffentlichungsfrist beim Bauamt im Rathaus, 2. Obergeschoss, Zimmer 29, Münchinger Straße 5, 71282 Hemmingen, zu den üblichen Öffnungszeiten auf einem öffentlich zugänglichen Lesegerät einsehbar.
Hemmingen, 07.10.2024
Thomas Schäfer
Bürgermeister