Aus den Rathäusern

Veröffentlichung von Alters- und Ehejubilaren

Aus datenschutzrechtlichen Gründen dürfen Ehe- und Altersjubilare im Mitteilungsblatt nur noch mit einer schriftlichen Zustimmung veröffentlicht...

Aus datenschutzrechtlichen Gründen dürfen Ehe- und Altersjubilare im Mitteilungsblatt nur noch mit einer schriftlichen Zustimmung veröffentlicht werden. Dies betrifft das 50. Ehejubiläum und jedes weitere Ehejubiläum, wie beispielsweise Diamantene oder Eiserne Hochzeit, ab dem 70. Geburtstag jeden fünften darauffolgenden und ab dem 100. Geburtstag jeden jährlichen Geburtstag.

Mitbürgerinnen und Mitbürger, die im Jahr 2026 ein solches Jubiläum feiern und eine Veröffentlichung wünschen, melden sich bitte direkt bei der Ortsverwaltung Möhringen, Frau Braun, Tel. 07462-94820, E-Mail: rathaus.moehringen@tuttlingen.de.

Die Veröffentlichung der Jubiläumsdaten kann nur erfolgen, wenn die Jubilare selbst der Ortsverwaltung gegenüber per Einwilligung erklären, dass sie eine Veröffentlichung ihrer Ehrentage im Mitteilungsblatt wünschen.

Erscheinung
Möhringer Stadtnachrichten mit Eßlinger Mitteilungen
NUSSBAUM+
Ausgabe 44/2025
von Rathaus Möhringen
30.10.2025
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
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