Aus melde- und datenschutzrechtlichen Gründen kann die Stadtverwaltung Bad Wildbad ab sofort automatisch keine Veröffentlichungen von Jubilaren im „Wildbader Anzeiger“ mehr vornehmen.
Wer ausdrücklich eine Veröffentlichung wünscht, kann sich im Bürgerservice melden. Dort erhält man die entsprechende Einwilligung (Vordruck), die die Stadtverwaltung legitimiert, den Ehrentag zu veröffentlichen. Die Einwilligung sollte spätestens vier Wochen vor dem jeweiligen Ehrentag vorliegen.
Um Verständnis und Beachtung wird gebeten.
Stadtverwaltung Bad Wildbad