Aufgrund der Bestimmungen des Jagd- und Wildtiermanagementgesetzes (JWMG) und der Satzung der Jagdgenossenschaft Heiningen vom 30.03.2017 sowie vorbehaltlich des Beschlusses in der Jagdgenossenschaftsversammlung am 13.03.2025 wird der gemeinschaftliche Jagdbezirk Heiningen mit einer Bruttojagdfläche von ca. 1.150 ha zum 01.04.2025 durch Einholung schriftlicher Angebote neu verpachtet. Die Verpachtung erfolgt durch freihändige Vergabe.
Die Pachtdauer soll voraussichtlich 8 Jahre betragen.
Verpachtet wird der gemeinschaftliche Jagdbezirk der Jagdgenossenschaft Heiningen mit einer Fläche von ca. 1.150 ha gesamt. Darunter befinden sich ca. 144 ha befriedete Fläche. Die derzeitigen Pächter bewerben sich erneut.
Der Bieterkreis beschränkt sich auf jagdpachtfähige Personen mit Hauptwohnsitz in Heiningen. Bei einer Bewerbung von mehreren Personen (Team) muss mindestens eine Person ihren Hauptwohnsitz in der Gemeinde Heiningen haben.
Schriftliche Bewerbungen mit dem Nachweis der Jagdpachtfähigkeit und der vollständigen Adresse können bis zum06.02.2025, 18:30 Uhr beim Bürgermeisteramt Heiningen, Hauptstraße 30, 73092 Heiningen in einem verschlossenen Umschlag mit der Kennzeichnung „Jagdverpachtung“ eingereicht werden.
Nähere Auskünfte zu dem Jagdbezirk und den Pachtbedingungen sowie notwendige Zusatzinformationen für die Angebotsabgabe können bei der Gemeinde Heiningen, Frau Hanf, Tel. 07161 40 34 23, E-Mail: hanf@heiningen-online.de eingeholt werden.
Hinweis:
Aufgrund des neuen JWMG und der hierzu ergangenen Durchführungsverordnungen können später eingereichte Bewerbungen nicht oder erst bei einer dann erneuten Durchführung einer Jagdgenossenschaftsversammlung mit entsprechender Beschlussfassung berücksichtigt werden.
Heiningen, 21.01.2025
gez.
Bürgermeister Matthias Kreuzinger
Verwaltung der Jagdgenossenschaft Heiningen