Beim Bürgermeisteramt Adelsheim sind erneut Beschwerden von Grundstückseigentümern eingegangen, dass Hunde auf Gehwegen, in öffentlichen Grünanlagen und in privaten Vorgärten ihre Notdurft verrichten. Seine Notdurft verrichten bedeutet laut Wörterbuch Duden den Darm, die Blase entleeren.
Wir weisen auf die Polizeiliche Umweltschutz-Verordnung der Stadt Adelsheim hin, wonach der Halter eines Hundes dafür zu sorgen hat, dass dieser seine Notdurft nicht auf Gehwegen, in öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen oder in privaten Vorgärten verrichtet. Dennoch dort abgelegter Hundekot ist unverzüglich vom Hundehalter z.B. mit im Handel erhältlichen Beuteln zu beseitigen.
Zuwiderhandlungen können mit einer Geldbuße geahndet werden.