Der vierte Abschlag für den Verbrauchszeitraum Oktober bis Dezember 2024 wird am 31. Dezember 2024 zur Zahlung fällig.
Sie erhalten keine separate Abschlagsrechnung. Die Höhe der Vorauszahlungsrate entnehmen Sie bitte der Verbrauchsabrechnung 2023. Wir bitten die Gebührenpflichtigen, den Zahlungstermin zu beachten. Abbuchern wird der Abschlagsbetrag belastet.
Hinweis
Häufig kommt es vor, dass Schäden am Leitungssystem (z.B. an einer Heizungsanlage oder einer Brauchwasserzisterne) erst festgestellt werden, wenn Ende des Jahres die Wasserrechnung außergewöhnlich hoch ausfällt. Die Gebühren für dieses „nicht genutzte“ Wasser können nicht erlassen werden. Wir raten daher dringend, den Wasserverbrauch über den Wasserzähler regelmäßig zu kontrollieren. So können Schäden rechtzeitig festgestellt und unnötige Kosten vermieden werden.