Bitte denken Sie daran, dass ab 1. März bei Hecken, Sträuchern und Bäumen lediglich ein schonender kleiner Form- und Pflegeschnitt erlaubt ist. Gehölze abzuschneiden oder zu beseitigen ist nicht erlaubt als Schutzgedanke für die Vogel- und Tierwelt. Die darin einen Schlafplatz und Möglichkeiten für ihren Nestbau finden. Bei frühlingshaften Temperaturen beginnt das Brutgeschäft früher. Diese Temperaturen scheinen allerdings noch etwas auf sich warten zu lassen. Es wird wohl nichts mit dem heißesten Februar. Also erledigen Sie doch bald die notwendigen Rückschnitte für die Gesunderhaltung der Pflanzen.
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