Mit dem neuen Landtagswahlgesetz aus dem Jahr 2022 verändert sich die bisherige Stimmabgabe in ein zwei-Stimmen Wahlrecht. Das bedeutet, sollte es bei den 70 Wahlkreisen in Baden-Württemberg bleiben, dass es zukünftig einen überproportional großen Landtag geben wird, der pro Legislaturperiode (laut Landesrechnungshof) zusätzlich mehr als 200 Millionen Euro Kosten verursachen wird. Es ist möglich, dass statt der bisher 154 Mandate die Sitzzahl im Landtag auf über 200 anwächst. Das Volksbegehren „Landtag verkleinern“ sieht die Reduzierung der Wahlkreise auf 38 (wie bei der Bundestagswahl) mit maximal 120 Sitzen vor.
Die Gemeinde Altbach hat im August im Gemeindeblatt die Bekanntmachung über die Durchführung des Volksbegehrens veröffentlicht.
Was können Sie nun tun, um dieses Volksbegehren zu unterstützen?
1. Sie müssen mindestens 16 Jahre alt und wahlberechtigt in Baden-Württemberg sein.
2. Sie beteiligen sich mit Ihrer Unterschrift an der „Freien Sammlung“ bis 11. Februar 2025.
Auf der homepage des privaten Initiators Dr. Dieter Distler aus Bietigheim www.landtag-verkleinern.com, können Sie hierzu das notwendige Formblatt ausdrucken/downloaden, unterschreiben und zum Rathaus bringen, wo das Formular verbleibt
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Sie beteiligen sich an der "amtlichen Sammlung" bis 10. Dezember 2024.
Hierzu gehen Sie ins Rathaus, Bürgerbüro. Dort liegen Listen aus, auf denen Sie sich direkt eintragen können. Hinweis: Ausweis nicht vergessen
Auf der genannten homepage www.landtag-verkleinern.com finden Sie auch die ausführliche Begründung und Informationen zu den Initiatoren des Volksbegehrens.
Mathias Lipp
Vorsitzender UWV Altbach e. V.