Stadtverwaltung Möckmühl
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Volksbegehren „XXL-Landtag verhindern!“

Bekanntmachung über die Durchführung des Volksbegehrens In Baden-Württemberg wird das Volksbegehren „XXL-Landtag verhindern!“ über das...

Bekanntmachung über die Durchführung des Volksbegehrens

In Baden-Württemberg wird das Volksbegehren „XXL-Landtag verhindern!“ über das „Gesetz zur Änderung des Landtagswahlgesetzes – Aufblähung des Landtags durch Reduktion der Wahlkreise und Direktmandate von 70 auf 38 vermeiden“ durchgeführt, weil es von mindestens 10.000 wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürgern zulässigerweise beantragt wurde. Der Gesetzentwurf, der Gegenstand des Volksbegehrens ist, wurde von den Initiatoren des Volksbegehrens erstellt.

Sie können das Volksbegehren unterstützen. Dafür gibt es zwei Wege. Sie können Ihre Stimme im Rahmen der freien oder per amtlicher Sammlung abgeben.

  1. Bei der freien Sammlung, die am Montag, 5. Mai 2025 beginnt, besteht die Möglichkeit, sich innerhalb eines Zeitraums von sechs Monaten, also bis Dienstag, 4. November 2025 in von den Vertrauensleuten des Volksbegehrens oder deren Beauftragten ausgegebene Eintragungsblätter zur Unterstützung des Volksbegehrens einzutragen.
    Bei der freien Sammlung hat die oder der Eintragungsberechtigte auf dem Eintragungsblatt den Familiennamen, die Vornamen, das Geburtsdatum, die Anschrift (Hauptwohnung) sowie den Tag der Unterzeichnung anzugeben und dies persönlich und handschriftlich zu unterschreiben. Durch Ankreuzen muss bestätigt werden, dass vor der Unterzeichnung des Eintragungsblatts die Möglichkeit bestand, den Entwurf der Gesetzesvorlage und deren Begründung einzusehen.
    Eintragungen, die die unterzeichnende Person nicht eindeutig erkennen lassen, weil sie z. B. unleserlich oder unvollständig sind, oder die erkennbar nicht eigenhändig unterschrieben sind oder das Datum der Unterzeichnung fehlt, sind ungültig. Das Eintragungsblatt ist für die Bescheinigung des Eintragungsrechts spätestens bis Dienstag, 4. November 2025 der Gemeinde einzureichen, in der die unterzeichnende Person ihre Wohnung hat (bei mehreren die Hauptwohnung) oder der gewöhnliche Aufenthalt besteht.
  2. Bei der amtlichen Sammlung werden bei den Gemeindeverwaltungen während der allgemeinen Öffnungszeiten Eintragungslisten zur Unterstützung des Volksbegehrens aufgelegt. Die amtliche Sammlung dauert drei Monate von Montag, 5. Mai 2025 und endet am Montag, 4. August 2025.

Die Eintragungsliste für die Stadt Möckmühl wird in der Zeit vom 5. Mai 2025 bis 4. August 2025 im Rathaus Möckmühl, Hauptstr. 23 im Einwohnermeldeamt (EG - Zimmer 007)zu folgenden Öffnungszeiten

Montag – Freitag, 8.30 – 12.00 Uhr, Montag bis Mittwoch, 14.00 – 16.00 Uhr, Donnerstag, 14.00 – 18.00 Uhr

für Eintragungswillige zur Eintragung bereitgehalten.

Die gesamte Bekanntmachung über die Durchführung des Volksbegehrens finden Sie auf moeckmuehl.de.

Erscheinung
Möckmühler Nachrichten
NUSSBAUM+
Ausgabe 18/2025

Orte

Möckmühl

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