Bekanntmachung über die Durchführung des Volksbegehrens
In Baden-Württemberg wird das Volksbegehren „XXL-Landtag verhindern!“ über das „Gesetz zur Änderung des Landtagswahlgesetzes – Aufblähung des Landtags durch Reduktion der Wahlkreise und Direktmandate von 70 auf 38 vermeiden“ durchgeführt, weil es von mindestens 10.000 wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürgern zulässigerweise beantragt wurde. Der Gesetzentwurf, der Gegenstand des Volksbegehrens ist, wurde von den Initiatoren des Volksbegehrens erstellt.
Sie können das Volksbegehren unterstützen. Dafür gibt es zwei Wege. Sie können Ihre Stimme im Rahmen der freien oder per amtlicher Sammlung abgeben.
Die Eintragungsliste für die Stadt Möckmühl wird in der Zeit vom 5. Mai 2025 bis 4. August 2025 im Rathaus Möckmühl, Hauptstr. 23 im Einwohnermeldeamt (EG - Zimmer 007)zu folgenden Öffnungszeiten
Montag – Freitag, 8.30 – 12.00 Uhr, Montag bis Mittwoch, 14.00 – 16.00 Uhr, Donnerstag, 14.00 – 18.00 Uhr
für Eintragungswillige zur Eintragung bereitgehalten.
Die gesamte Bekanntmachung über die Durchführung des Volksbegehrens finden Sie auf moeckmuehl.de.