Am 15. Mai 2025 ist die zweite Vorauszahlungsrate für Grund- und Gewerbesteuer 2025 fällig.
Der fällige Betrag ist aus dem letzten Grundsteuer-/Gewerbesteuerbescheid zu entnehmen.
Zahlungspflichtige, die sich der Vorteile der Bankabbuchung bedienen, erhalten zu diesem Zeitpunkt den fälligen Betrag von ihrem Konto abgebucht.
Bitte geben Sie bei der Überweisung immer das Buchungszeichen zum Beispiel bei der Grundsteuer5.0100.XXXXXX.X an.
Die Gemeinde weist darauf hin, dass sie im Falle des Verzugs gesetzlich verpflichtet ist, Säumniszuschläge und Mahngebühren zu erheben. Wir bitten daher, die Zahlungstermine zu beachten.