Bürgermeisteramt Neustetten
72149 Neustetten
Aus den Rathäusern

Vorauszahlung Wasser/Abwasser 2024 zum 30.07.2024 fällig

Fälligkeit Die Bescheide der Jahresverbrauchsabrechnungen der Wasser- und Abwassergebühr für das Jahr 2023 wurden Ihnen mit Datum 22.02.2024 zugestellt. ...

Fälligkeit

Die Bescheide der Jahresverbrauchsabrechnungen der Wasser- und Abwassergebühr für das Jahr 2023 wurden Ihnen mit Datum 22.02.2024 zugestellt.

Der Fälligkeitstermin für die 2. Vorauszahlung 2024 ist der 30.07.2024.

Die Abschlagshöhe entnehmen Sie bitte der Jahresverbrauchsabrechnung 2023.

Bei Gebührenschuldnern, die der Gemeindeverwaltung eine Abbuchungsermächtigung erteilt haben, wird der fällige Betrag zum 30.07.2024 abgebucht. Sofern sich bei Ihrer Bankverbindung Änderungen ergeben, teilen Sie uns dies bitte rechtzeitig mit.

Wichtiger Hinweis:

Wir möchten Sie erneut darauf hinweisen, dass der 3. Abschlag mit Datum 30.10.2024 dieses Jahr nicht fällig wird. Durch eine Programmumstellung muss die Verbrauchsabrechnung für 2024 in 2024 stattfinden, der Stichtag für die Ablesung ist der 30.09.2024.

Der Verbrauchszeitraum vom 01.10.2024 bis 31.12.2024 wird maschinell hochgerechnet.

Abbuchungsverfahren

Wir möchten in diesem Zusammenhang nochmals auf das SEPA-Lastschriftverfahren hinweisen. Eine Teilnahme an diesem Verfahren erspart Ihnen die lästige Überwachung der Zahlungstermine. Die fälligen Beträge werden termingerecht von Ihrem Konto abgebucht. Ein entsprechender Vordruck zur Erteilung eines Lastschriftmandats ist in diesem Gemeindeboten veröffentlicht.

Für Fragen zu den Vorauszahlungen Wasser/Abwasser 2024 oder zum Abbuchungsverfahren der Gemeinde Neustetten steht Ihnen Frau Gerlinde Katz,

Tel. 07472 9365-14, gerne zur Verfügung.

Ihre Gemeindeverwaltung

Anhang
Dokument
Erscheinung
Gemeindebote – Amtsblatt der Gemeinde Neustetten
NUSSBAUM+
Ausgabe 31/2024

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Neustetten

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von Bürgermeisteramt Neustetten
01.08.2024
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