Die 1. Vorauszahlungsrate 2025 für die Wasser- und Abwassergebühren wird am 31.3.2025 fällig.
Sofern Sie uns eine Abbuchungsermächtigung erteilt haben, erfolgt die Abbuchung zum Fälligkeitstermin. Zur Vermeidung von Nebenforderungen (Mahngebühren und Säumniszuschlägen) bitten wir alle Selbstzahler zur fristgerechten Überweisung unter Angabe des Buchungszeichens. Die Höhe der Vorauszahlung entnehmen Sie bitte der Vorauszahlungsmitteilung 2024.
Möchten Sie die Vorauszahlungen bequem per Abbuchungsverfahren bezahlen, benötigen wir von Ihnen ein SEPA-Lastschriftmandat. Den entsprechenden Vordruck erhalten Sie im Steueramt oder auf unserer Homepage www.oedheim.de (Rathaus + Service/Bürgerservice/Rathausformulare/Fachbereich 1 Zentrale Steuerung und Finanzen).
Bei Fragen wenden Sie sich gerne an Frau Jutta Holzwarth unter Telefon 07136/278-22 oder per E-Mail an jutta.holzwarth@oedheim.de