Das Steueramt erinnert die Grund- und Gewerbesteuerzahler an den 15.05.2025. An diesem Tag wird bei der Grundsteuer die zweite Vierteljahresrate und bei der Gewerbesteuer die zweite Vorauszahlungsrate zur Zahlung fällig. Die Vorauszahlungen sind kraft Gesetzes zu entrichten. Die Höhe der Rate ergibt sich aus dem zuletzt ergangenen Steuerbescheid.
Den Bankabbuchern wird der fällige Betrag vom angegebenen Konto abgebucht. Immer wieder überziehen Steuerpflichtige stillschweigend den Zahlungstermin. Die Überraschung ist groß, wenn dann Mahngebühren und Säumniszuschläge berechnet werden. Die Betroffenen reagieren manchmal verärgert und sparen nicht mit Vorwürfen gegenüber dem Steueramt. Sie vergessen jedoch dabei ganz, dass sich die Stadt Tamm an die bestehenden Gesetze (in diesem Fall die Abgabenordnung, das Kommunalabgabengesetz und die Vollstreckungskostenverordnung) halten muss. Nach diesen Vorschriften betragen die Mahngebühren 0,5 v. H. des Mahnbetrages, mindestens jedoch 4,00 Euro. Die Säumniszuschläge betragen von dem auf volle 50 Euro abgerundeten Schuldbetrag für jeden angefangenen Monat 1 v. H. Das entspricht einem Jahreszins von 12 %.
Eine wirksam geleistete Zahlung gilt als entrichtet:
Bei den zu zahlenden Säumniszuschlägen handelt es sich oft um erhebliche Beträge. Das Steueramt bittet deshalb die Steuerzahler in ihrem eigenen Interesse um pünktliche Überweisung oder Einzahlung der Rate.
Bankverbindungen der Stadt Tamm
Überweisungen an die Stadt können über folgende Bankverbindungen vorgenommen werden:
Kreissparkasse Ludwigsburg
IBAN DE44 6045 0050 0000 0039 11
BIC SOLADES1LBG
VR-Bank Ludwigsburg eG
IBAN DE66 6049 1430 0380 2300 03
BIC GENODES1VBB
Wollen Sie Ihre Steuern nicht abbuchen lassen?
Um die Zahlung von Mahngebühren und Säumniszuschlägen zu umgehen, bietet die Stadt Tamm das Abbuchungsverfahren an. Hierbei werden die fälligen Beträge fristgerecht von Ihrem Konto abgebucht. Informationen erhalten Sie bei der Stadtkasse, Frau Huber, Zimmer 110, Telefon 606-1413.