Bürgermeisteramt Schöntal
74214 Schöntal
Aus den Rathäusern

Vorbericht zur Sitzung des Gemeinderats am 26.9.2024

1. Information zum Stand SüdLink Vertreter der Transnet BW werden auf das Projekt SüdLink eingehen und dem Gemeinderat aufzeigen, wie dieser die Gemarkung...

1. Information zum Stand SüdLink

Vertreter der Transnet BW werden auf das Projekt SüdLink eingehen und dem Gemeinderat aufzeigen, wie dieser die Gemarkung Oberkessach durchquert und welche Auswirkungen der nahende Baustart auf die Gemeinde und die Bevölkerung haben wird.

2. Wahl der Ortsvorsteher und deren Stellvertreter in Aschhausen, Berlichingen, Bieringen, Kloster Schöntal, Marlach, Sindeldorf, Westernhausen und Winzenhofen sowie Verabschiedung der ausscheidenden Ortsvorsteher

Unsere Kommunalverfassung sieht die Ortschaftsverfassung in allen 9 Ortsteilen vor. Für Gemeinden wie Schöntal ist diese von großer Bedeutung und hat sich seit der Kommunalreform in den 70er Jahren sehr bewährt.

Die Gemeindeordnung sieht für die Ortschaftsräte ein Vorschlagsrecht der möglichen Kandidaten vor. Die Wahl erfolgt dann durch den Gemeinderat.

Nach § 71 Abs. 1 der GemO für Baden-Württemberg werden der Ortsvorsteher und sein oder mehrere Stellvertreter nach der Wahl der Ortschaftsräte vom Gemeinderat auf Vorschlag des Ortschaftsrats aus dem Kreis der zum Ortschaftsrat wählbaren Bürger, die Stellvertreter aus der Mitte der Ortschaftsräte gewählt.

Der Gemeinderat kann mit einer Mehrheit der Stimmen von 2⁄3 der Stimmen aller Mitglieder beschließen, dass weitere Bewerber aus der Mitte des Ortschaftsrats in die Wahl einbezogen werden; in diesem Fall ist der Ortschaftsrat vor der Wahl anzuhören. Der Ortsvorsteher ist zum Ehrenbeamten auf Zeit zu ernennen. Seine Amtszeit endet mit der der Ortschaftsräte.

In der jeweiligen Sitzung haben die Ortschaftsräte von Berlichingen, Bieringen, Kloster Schöntal, Marlach, Sindeldorf, Westernhausen und Winzenhofen folgende Personen zum Ortsvorsteher bzw. zu den Stellvertretern vorgeschlagen:

Ortschaft

Sitzung am

Kandidat
Ortsvorsteher

Kandidat
1. Stellvertreter

Kandidat
2. Stellvertreter

Berlichingen

20.8.2024

Klaus Eckert

Nico Buck

Simon Leuz

Bieringen

18.7.2024

Carolin Mark

Wolfgang Kilb

Bernhard Stahl

Kloster Schöntal

24.7.2024

Kurt Wolpert

Anne Hofmann

Marlach

27.9.2024

Michael Reibel

Manuel Walz

Manuel Wolpert

Sindeldorf

31.7.2024

David Schütz

Heiko Hettinger

Hillenmaier

Westernhausen

27.7.2024

Joachim Specht

Thomas Schmieg

Jonas Braun

Winzenhofen

2.8.2024

Sven Pfortner

Markus Hammel

Es wird darauf hingewiesen, dass die konstituierende Sitzung des Ortschaftsrats in Aschhausen am 23.9.2024 stattfindet. Der Vorschlag des Ortschaftsrats Aschhausen wird dann mündlich vorgetragen.

Dem Gemeinderat wird vorgeschlagen, die genannten Kandidatinnen und Kandidaten zum Ortsvorsteher/Ortsvorsteherin bzw. zum jeweiligen Stellvertreter zu wählen.

3. Bürgermedaille der Gemeinde Schöntal

– Beschluss über die Verleihung an verdiente Bürgerinnen und Bürger

In seiner Sitzung am 26.7.2012 hat der Gemeinderat ein Statut zur Verleihung einer Bürgermedaille der Gemeinde Schöntal beschlossen. Mit der Stiftung einer Bürgermedaille können herausragende Verdienste oder schöpferisches Wirken auf staatsbürgerlichem, wissenschaftlichem, kulturellem, sozialem, wirtschaftlichem oder sportlichem Gebiet um die Gemeinde Schöntal und seine Einwohner gewürdigt werden.

Über die Verleihung der Bürgermedaille nach den Grundsätzen des § 3 entscheidet der Gemeinderat. Der Beschluss über die Verleihung bedarf der Mehrheit von ¾ aller Mitglieder des Gemeinderats.

Mit der Verleihung der Bürgermedaille wird eine vom Bürgermeister unterzeichnete Verleihungsurkunde ausgehändigt, in der die Verdienste des zu Ehrenden gewürdigt werden.

Die Aushändigung soll in würdiger Form erfolgen.

Neben dem am 26.7.2012 beschlossenen Stiftungsstatuts wurde in der Sitzung am 1.10.2013 (nicht öffentlich) folgende zusätzliche Kriterien beschlossen:

– 25 Jahre aktiv als Gemeinderat und/oder Ortschaftsrat (Anzahl der Perioden ist nicht relevant)

– keine Unterscheidung zwischen Zeiten als Ortschaftsrat und/oder Gemeinderat

– keine Ehrung von aktiven Ortschaftsräten bzw. Gemeinderäten

Vor diesen Hintergründen wurde nach der Kommunalwahl 2024 von der Verwaltung geprüft und mit dem Ortsvorsteher abgeklärt, welche Personen in Schöntal für eine Verleihung der Bürgermedaille infrage kommen.

Dem Gemeinderat wird vorgeschlagen, an die folgenden Personen die Bürgermedaille der Gemeinde Schöntal zu verleihen:

– Martin Seewald, Berlichingen

– Roland Zutterkirch, Berlichingen

– Wilfried Salm, Kloster Schöntal

– Ullrich Hirn, Westernhausen

– Irmgard Retzbach, Westernhausen

Die Verleihung soll im Rahmen einer gesonderten, würdigen Veranstaltung erfolgen.

4. Beschaffung eines Tragkraftspritzenfahrzeugs-Wasserführend und eines Tragkraftspritzenfahrzeugs für die Freiwillige Feuerwehr Schöntal

– Vergabe der Lieferleistungen: Los 1 und 2

Der Gemeinderat hat mit Beschluss des Feuerwehrbedarfsplans in der GR-Sitzung vom 28.4.2022 sowie der Verabschiedung des Haushaltsplans 2024 in der GR-Sitzung vom 19.12.2024 der Beschaffung eines Tragkraftspritzenfahrzeugs-Wasserführend (TSF-W) und eines Tragkraftspritzenfahrzeugs (TSF) für die Freiwillige Feuerwehr Schöntal Abteilung Berlichingen und Abteilung Marlach zugestimmt.

In der Sitzung des Gemeinderats am 25.1.2024 wurden die Ausschreibungen für beide Fahrzeuge beschlossen.

Die Firma PST wurde im Herbst 2023 damit beauftragt, ein Leistungsverzeichnis für das auszuschreibende Fahrzeug zu erstellen. Darüber hinaus wird die Erstellung der Aufforderung zur Angebotsabgabe sowie aller zugehörigen Vertragsbedingungen, Zuschlagskriterien und Zahlungsbedingungen für eine europaweite Ausschreibung mittels einer elektronischen Vergabeplattform von der Firma PST übernommen.

Im Rahmen der Ausschreibungsvorbereitung für die Beschaffung der Fahrzeuge wurde von der Firma PST im August 2023 eine Marktanalyse durchgeführt, um eine Übersicht zu den Marktpreisen zu erhalten. Folgende Kosten liegen dieser Schätzung zugrunde:

Kosten Fahrgestell und Aufbau TSF: 161.500 €

Kosten Fahrgestell und Aufbau TSF-W: 200.000 €

Die Lieferleistung war als öffentliche Ausschreibung nach der Vergabeverordnung vom 18.3.2024 bis 22.4.2024 veröffentlicht und wurde im Europäischen Amtsblatt bekannt gegeben. Die Vergabeunterlagen konnten auf der Vergabeplattform „subreport/Elvis“ abgerufen werden.

Insgesamt haben 14 registrierte Firmen die Ausschreibung abgerufen.

Daraufhin wurden insgesamt 2 Angebote fristgerecht abgegeben.

Hierbei entfielen 0 Angebote auf Los 1 (Fahrgestell und Aufbau TSF)

und 0 Angebote auf Los 2 (Fahrgestell und Aufbau TSF-W)

und 2 Angebote auf Los 3 (Feuerwehrtechnische Beladung).

In der Sitzung des Gemeinderats am 16.5.2024 wurde die Vergabe der Leistungen nach LOS 3 (Feuerwehrtechnische Beladung) zum Angebotspreis von 118.046,81 € brutto an die Firma Wilhelm Barth GmbH u. Co KG, Steinbeisstraße 14, 70736 Fellbach beschlossen.

Da für die beiden Fahrgestelle und Aufbauten der Fahrzeuge kein Angebot eingegangen ist, wurden die entsprechenden Leistungen erneut ausgeschrieben.

Die Lieferleistung war als öffentliche Ausschreibung nach VgV vom 29.6.2024 bis 29.7.2024 veröffentlicht und wurde im europäischen Amtsblatt bekannt gegeben. Die Vergabeunterlagen konnten auf der Vergabeplattform „subreport/Elvis“ abgerufen werden.

Insgesamt haben 9 registrierte Firmen die Ausschreibung abgerufen.

Es wurden insgesamt 3 Angebote fristgerecht abgegeben.

Hierbei entfallen 1 Angebot auf Los 1 (Fahrgestell und Aufbau TSF).

Und 2 Angebote auf Los 2 (Fahrgestell und Aufbau TSF-W)

Auswertung Los 1:

Nach formaler, rechnerischer und fachlicher Prüfung konnte das Angebot zur Wertung zugelassen werden.

Bieter A

Furtner & Ammer KG

Inhaber Rudolf Furtner e.K.

Kleegartenstraße 52

94405 Landau a.d. Isar

152.058,20 € brutto10.000 Punkte

Das vorliegende Angebot liegt damit um 9.441,80 Euro unter der Kostenschätzung.

Unter Berücksichtigung dieses Sachverhaltes soll der Zuschlag auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt werden. Der Bieter erfüllt die festgelegten Eignungskriterien. Er wird als fachkundiges und leistungsfähiges Unternehmen beurteilt. Das Angebot weist ein angemessenes Preis-Leistungs-Verhältnis auf.

Es wird vorgeschlagen, den Zuschlag auf das Angebot der Furtner & Ammer KG, Kleegartenstraße 52, 94405 Landau a.d.Isar zu erteilen.

Die Abstimmung der endgültigen Bedarfspositionen erfolgt im Rahmen des Auftragsklärungsgesprächs mit dem erfolgreichen Bieter.

Auswertung Los 2:

Nach formaler, rechnerischer und fachlicher Prüfung konnten alle Angebote zur Wertung zugelassen werden.

Bieter A

WISS GmbH & Co. KG

Konrad-Adenauer-Ring 4,

79336 Herbolzheim

280.122,43 € brutto9,700 Punkte

Bieter B

296.250,50 € brutto8,926 Punkte

Das vorliegende Angebot liegt damit um 80.122,43 Euro über der Kostenschätzung.

Unter Berücksichtigung dieses Sachverhaltes soll der Zuschlag auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt werden. Der Bieter erfüllt die festgelegten Eignungskriterien. Er wird als fachkundiges und leistungsfähiges Unternehmen beurteilt. Das Angebot weist ein angemessenes Preis-Leistungs-Verhältnis auf.

Es wird vorgeschlagen, den Zuschlag auf das Angebot der

Firma WISS GmbH & Co. KG, Konrad-Adenauer-Ring 4, 79336 Herbolzheim zu erteilen.

Die Abstimmung der endgültigen Bedarfspositionen erfolgt im Rahmen des Auftragsklärungsgesprächs mit dem erfolgreichen Bieter.

Dem Gemeinderat wird vorgeschlagen die Vergabe der Leistungen nach Los 1 (Fahrgestell und Aufbau TSF) zum Angebotspreis von 152.058,20 € brutto an die Firma Furtner & Ammer KG, Kleegartenstraße 52, 94405 Landau a.d. Isar und die Vergabe der Leistungen nach Los 2 (Fahrgestell und Aufbau TSF-W) zum Angebotspreis von 280.122,43 € brutto an die Firma WISS GmbH & Co. KG, Konrad-Adenauer-Ring 4, 79336 Herbolzheim zu beschließen.

5. Entwidmung und Einziehung der öffentlichen Wegegrundstücke Flst. Nr. 3564 und 3566 auf der Gemarkung Berlichingen

Die Gemeinde Schöntal ist Eigentümerin der Wegegrundstücke Flst. Nr. 3564 und 3566 auf der Gemarkung Berlichingen.

Ein Anlieger der benannten Wegegrundstücke hat gegenüber der Verwaltung den Wunsch geäußert, diese Wegegrundstücke, in den beiliegenden Lageplänen blau dargestellt, zu erwerben.

Bevor diese gemeindeeigene Wegegrundstücke Flst. Nr. 3564 und 3566 veräußert werden können, müssen sie förmlich entwidmet und somit dem öffentlichen Verkehr entzogen werden.

Diese Thematik wurde bereits in der Vergangenheit von Ortschaftsrat und Gemeinderat behandelt. Das Entwidmungsverfahren wurde angestoßen, jedoch nie vollendet.

In jüngster Vergangenheit hat sich der Ortschaftsrat Berlichingen im Rahmen der Behandlung der Freiflächen-Photovoltaikanlage Ziegelhütte in seiner Sitzung am 5.6.2024 mit der Entwidmung und Veräußerung der Wegegrundstücke Flst. Nr. 3564 und 3566 befasst und dem zugestimmt.

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 25.6.2024 beschlossen, mit den Wegegrundstücken entsprechend dem Beschluss des Ortschaftsrats Berlichingen zu verfahren.

Das Entwidmungsverfahren wurde vom Gemeinderat in seiner Sitzung am 2.10.2014 bereits angestoßen. In dieser Sitzung wurde folgender Beschluss gefasst:

1. Die Feldwege 3566 und 3564 sowie das Teilstück des Flst. 3570 in Berlichingen können als öffentlicher Weg entwidmet werden, da die
Flächen als entbehrlich angesehen werden.

2. Es wird festgestellt, dass die Flächen für den öffentlichen Verkehr entbehrlich sind und nach § 7 Abs. 1 Straßengesetz entwidmet
werden können.

3. Die Entwidmung und Einziehung der Wegflächen ist nach § 7 Abs. 2 Straßengesetz öffentlich als Entwidmungsabsicht bekannt zu
machen.

4. Der Beschluss über die endgültige Entwidmung erfolgt nach Ablauf der festgelegten Frist von 3 Monaten nach öffentlicher
Bekanntmachung.

Die Bekanntmachung der Einziehung und Entwidmung der Flurstücke wurde jedoch nie veröffentlicht.

Aus diesem Grund schlägt die Verwaltung vor, das Entwidmungsverfahren neu anzustoßen und zu einem Abschluss zu bringen, um anschließend die beiden Wegegrundstücke zu veräußern.

Dazu ist es notwendig, dass der Gemeinderat erneut feststellt, dass die Wegegrundstücke mit den Flst. Nr. 3564 und 3566 für den öffentlichen Verkehr entbehrlich sind und nach § 7 Abs. 1 Straßengesetz entwidmet werden können. Die Entwidmung und Einziehung der Wegflächen ist nach § 7 Abs. 2 Straßengesetz öffentlich als Entwidmungsabsicht bekanntzumachen. Nach dieser Bekanntmachung erfolgt eine Frist von 3 Monaten, in der jedermann Einwendungen gegen die beabsichtigte Entwidmung und Einziehung erhoben werden können. Nach Ablauf dieser Frist erfolgt der separate Beschluss über die endgültige Entwidmung im Gemeinderat.

Dem Gemeinderat wird vorgeschlagen, folgenden Beschluss zu fassen:

1. Es wird festgestellt, dass die Wegegrundstücke Flst. Nr. 3564 und 3566 auf der Gemarkung Berlichingen für den öffentlichen Verkehr entbehrlich sind und nach § 7 Abs. 1 Straßengesetz entwidmet werden können.

2. Die Entwidmung und Einziehung der Wegflächen ist nach § 7 Abs. 2 Straßengesetz öffentlich als Entwidmungsabsicht bekannt zu machen.

3. Der Beschluss über die endgültige Entwidmung erfolgt nach Ablauf der festgelegten Frist von 3 Monaten nach öffentlicher Bekanntmachung im Gemeinderat.

6. Weiteres Vorgehen: Urnenstelen – Friedhof Kreuzberg

Ausgangslage:

Der Ortschaftsrat Kloster Schöntal wünschte sich im Juni 2022 Urnenstelen ohne Nennung konkreter Merkmale (OR-Protokoll Juni 2022). Im Haushaltsplan 2023 wurden daher 10.000 € für die Beschaffung veranschlagt.

Ende 2022 wurden durch die Gemeindeverwaltung Angebote eingeholt.

Die Firma V+P Friedhofskonzepte war die einzige Firma, bei der das Angebot im Budget lag (9.843 € + Fundament vom Bodenverband). Hierbei handelte es sich um Edelstahl-Urnenstelen mit Sandsteinverkleidung.

Die Preisbindung des Angebots der Firma V+P lief bis 31.1.2023. Daher wurden die Stelen zügig am 23.1.2023 bestellt, nachdem der Ortschaftsrat vorab über Farbe und Standort entschieden hat. Hierfür wurden dem Ortschaftsrat Beispielbilder von verschiedenen Stelen zugesandt.

Der Aufbau erfolgte am 30.3.2023.

Unmut in der Ortschaft:

Anschließend sorgte die Stele für Unmut in der Ortschaft. Der Ortschaftsrat hatte eine Sandsteinvariante erwartet. Das Aussehen wurde für unangemessen, das Material für minderwertig gehalten und es bestanden Bedenken, dass die Stelen schnell rosten oder kaputtgehen könnten. Die Sorge der fehlenden Akzeptanz durch die Bürgerschaft bestand.

Die Gemeinden Zorneding, Seeheim-Jugenheim, Apensen, Möhrendorf und Lauchringen wurden zu Ihren Erfahrungen mit diesen Stelen befragt. Keine hatten Beanstandungen, teilweise wurden die Stelen sogar empfohlen. Teils stehen die Stelen schon viele Jahre. Die Haltbarkeit, Qualität und Optik werden von diesen Gemeinden als gut bewertet und sie werden gut angenommen. Die Firma ist deutschlandweit tätig, auch in großen Städten wie Berlin, Essen und Mainz.

Die Sandsteinbahnen sind grundiert, versiegelt, witterungsbeständig, fugenlos und frostsicher.

Gleichzeitig kam ein Gerücht durch einen Bürger auf, dass auf dem Friedhof in Marlach zeitgleich höherwertige Stelen eingerichtet worden wären. Dem Ortschaftsrat wurde mitgeteilt, dass dies nicht der Fall ist. Die Stelen in Marlach wurden 2018 aufgebaut. Damals haben die Stelen 12.886 € gekostet.

Die gleichen Stelen wurden auch für Kloster Schöntal 2022 angefragt. Sie hätten mindestens 17.547 € gekostet. Dies war aufgrund des niedrigeren Haushaltsansatzes leider nicht umsetzbar.

Vorschlag der Gemeindeverwaltung:

Die Gemeindeverwaltung hat daraufhin Verschönerungsmaßnahmen durch Begrünung mit 2 Säuleneiben sowie das Kiesen/Pflastern und das Einfassen vorgeschlagen, um mehr Akzeptanz für die Stele zu schaffen.

Eine Anschaffung einer anderen Stele war und ist nicht vorgesehen und wäre in wirtschaftlicher Hinsicht auch nicht verhältnismäßig.

Der Verschönerungsvorschlag wurde vom Ortschaftsrat in seiner Sitzung am 27.9.2023 mehrheitlich abgelehnt und der Abbau der Urnenstele beschlossen. Es wurde darüber hinaus beschlossen, ein Grünflächenurnengrabfeld anzulegen. Dieses wurde mittlerweile angelegt.

Kompetenzen des Ortschaftsrats:

Der Ortschaftsrat hat gem. § 15 Hauptsatzung die örtliche Verwaltung zu beraten, ist zu wichtigen Angelegenheiten, die die Ortschaft betreffen, zu hören und hat ein Vorschlagsrecht in allen Angelegenheiten, die die Ortschaft betreffen. Wichtige Angelegenheiten in diesem Sinne sind die Planung, Errichtung, wesentliche Änderung und Aufhebung öffentlicher Einrichtungen sowie die Ausgestaltung, Unterhaltung und Benutzung von öffentlichen Einrichtungen.

Die endgültige Beschlussfassung liegt in der Zuständigkeit des Gemeinderats.

Offene Fragen/Problematik:

Es stellte sich die Frage, ob man die Stele an den Hersteller zurückgeben oder sie verkaufen könnte.

Auf Nachfrage der Verwaltung hat der Hersteller mitgeteilt, dass er sie nicht zurücknehmen wird.

Der Verkauf an andere Gemeinden erscheint unrealistisch.

Beratung im Gemeinderat am 28.11.2023:

In der Sitzung vom 28.11.2023 wurde von der Gemeindeverwaltung vorgeschlagen, die Verschönerungsmaßnahmen doch durchzuführen und die Urnenstele stehenzulassen. Vom Gemeinderat wurde angeregt, die anderen Ortschaften zu fragen, ob Interesse an dieser Urnenstele besteht.

Die Ortschaften haben sich anschließend mit der Thematik beschäftigt. Keine Ortschaft hat Interesse oder Bedarf.

Eine endgültige Entscheidung wurde durch den Gemeinderat noch nicht gefällt.

Neuer Sachverhalt:

Im März 2024 gab es eine Anfrage einer Dame, die nicht in Schöntal wohnt, aber einen starken Bezug zu Kloster Schöntal hat. Sie will sich im Falle ihres Ablebens auf dem Kreuzberg bestatten lassen und ein Urnengrab reservieren.

Der Ortschaftsrat wurde um Stellungnahme zu dem Antrag gebeten. Er begrüßte es, der Dame einen Bestattungsplatz auf dem Kreuzberg anzubieten.

Bei einem Vorort-Termin mit der Friedhofsverwaltung im August hat die Dame den Wunsch geäußert, sich in der Urnenstele bestatten zu lassen. (Die Hälfte der zur Verfügung stehenden Bestattungsmöglichkeiten in der Stele sind Wahlgräber. In diesem Bereich können Reservierungen vorgenommen werden. Die andere Hälfte sind Reihengräber, in denen keine Reservierung möglich ist).

Da nur Wahlgräber vor Eintritt des Todes reservierbar sind und sie ein Grab möchte, das ihre Angehörigen nicht pflegen oder anlegen müssen (Grabstein), käme nur die Urnenstele für eine Reservierung in Betracht. Das neu angelegte Grünflächenurnengrabfeld ist als Reihengrab festgelegt. Reservierungen sind dort nicht möglich.

Für die Dame wäre jedoch grundsätzlich auch eine Bestattung im Grünflächenurnengrabfeld denkbar. Dies hat die Dame gegenüber dem künftigen Ortsvorsteher von Kloster Schöntal auch so geäußert. Von ihm kommt der Hinweis, dass es eine klare Beschlusslage des Ortschaftsrats vom 27.9.2023 gibt, die auch umgesetzt werden soll.

Die endgültige Beschlussfassung über das Belassen oder den Abbau der Stele liegt, wie oben ausgeführt, in der Zuständigkeit des Gemeinderats.

Der Gemeinderat soll nun zu dieser Angelegenheit beraten und einen endgültigen Beschluss fassen.

Erscheinung
Schöntal aktuell
NUSSBAUM+
Ausgabe 38/2024

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Schöntal

Kategorien

Aus den Rathäusern
von Bürgermeisteramt Schöntal
19.09.2024
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