Stadt Bad Dürrheim
78073 Bad Dürrheim
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Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Freiflächen-Photovoltaikanlage Wasserwerk“ in Bad Dürrheim

Öffentliche Bekanntmachung Der Gemeinderat der Stadt Bad Dürrheim hat in öffentlicher Sitzung am 24.10.2024 den Entwurf des Bebauungsplans „Freiflächen-Photovoltaikanlage...

Öffentliche Bekanntmachung

Der Gemeinderat der Stadt Bad Dürrheim hat in öffentlicher Sitzung am 24.10.2024 den Entwurf des Bebauungsplans „Freiflächen-Photovoltaikanlage Wasserwerk“ gebilligt und beschlossen, diesen nach § 3 (2) BauGB öffentlich auszulegen. Die Benachrichtigung der Behörden nach § 4 (2) BauGB wurde parallel dazu vorgenommen. Im Rahmen dieser öffentlichen Auslegung sind weitere Hinweise und Anregungen eingegangen, die in die Planung eingeflossen sind.

Der räumliche Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Freiflächen-Photovoltaikanlage Wasserwerk“ in der Fassung vom 11.09.2024 / 05.03.2025 ist in nachfolgendem Übersichtsplan dargestellt:

Lage des Plangebiets

Auf der Gemarkung Bad Dürrheim, Ortsrandlage, südlich von Recyclingzentrum und nördlich des Wasserwerks plant die Stadt Bad Dürrheim die Aufstellung eines Bebauungsplanes zur Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst 1,15 ha, davon bebaubare Modulfläche von ca. 0,82 ha, und ist direkt an der Bundesstraße B27 gelegen.

Das Planungsgebiet liegt innerhalb der Flurstücke 3317 sowie 3318 (städtisches Grundstück) der Gemarkung Bad Dürrheim und westlich der Bundesstraße B27 sowie östlich der Alten Bundesstraße B27.

Die nördliche Teilfläche wird ackerbaulich genutzt (2024 Brache). Die Stille Musel wird von einem Staudensaum begleitet.

Ziel und Zweck des Bebauungsplans

Die Anlage dient der regenerativen Erzeugung von Strom. Gleichzeitig wird der Verbrauch fossiler Energieträger reduziert. Es sollen ca. 3.178 m² PV-Module auf Metallständer montiert und über eine Trafo-Anlage im westlichen Teil des Grundstücks ans Netz der „naturenergie netze“ (ehemals ED-Netze) angeschlossen werden.

Mit der Aufstellung des Bebauungsplans möchte die Stadt Bad Dürrheim die planerischen Voraussetzungen dafür schaffen und damit die lokale Energiewende unterstützen.

Der Entwurf des Bebauungsplans „Freiflächen-Photovoltaikanlage Wasserwerk“ mit Begründung (sowie Umweltbericht und Natura2000-Prüfung) wird vom 18.04.2025 bis einschließlich 20.05.2025 (Auslegungsfrist) zur Einsicht für jedermann öffentlich ausgelegt.

Die Planunterlagen können während diesem Zeitraum bei der Stadtverwaltung Bad Dürrheim, Stadtbauamt (Flur 1. OG), Luisenstr. 9, 78073 Bad Dürrheim während der üblichen Dienstzeiten eingesehen werden. Die Unterlagen werden auch online auf der Internetseite der Stadt Bad Dürrheim www.bad-duerrheim.info unter der Rubrik „Aktuelles > Bekanntmachungen“ veröffentlicht.

Bestandteil der ausgelegten Unterlagen sind auch die bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen. Folgende umweltbezogene Stellungnahmen sind verfügbar:

A) Umweltbericht mit Aussagen zur Berücksichtigung umweltbezogener Auswirkungen der Planung und möglicher Betroffenheiten der Schutzgüter nach §§ 1 (6) Nr. 7 und 1a BauGB

Schutzgebiete

  • Der Geltungsbereich liegt im EU-Vogelschutzgebiet Baar und im Naturpark Südschwarzwald. Entsprechender Ausgleich über eine ökologische Baubegleitung, den Erhalt bzw. die Ausweitung der gewässerbegleitenden Hochstauden und der CEF-Maßnahme Rotmilan. Hier ist der Verlust der Fläche durch eine externe Maßnahme auszugleichen. Dazu werden entsprechende Ökopunkte erworben.

Pflanzen und Tiere

  • Auswirkungen der Planung auf Habitatstrukturen, potentiellen Lebensräumen und Nahrungsgebieten von Biber und Rotmilan

Boden / Fläche

  • Auswirkungen der Planung durch Inanspruchnahme von Flächen ist gering bis mittel. Der Boden wird von Acker in Grünland umgewandelt. Die Module werden aufgeständert und eingerammt, sodass unter ihnen ebenfalls begrünt werden kann. Durch das Einrammen der Modulständer wird das Bodengefüge nur im unmittelbaren Umfeld verdichtet, ansonsten – im Gegensatz zu gegrabenen Fundamenten – nicht verändert. Die Eingriffsfläche ist minimiert.

Wasser

  • Im Umfeld der Stillen Musel und des südlich einmündenden Löhrengraben reicht das HQ100 über die Gewässer hinaus. HQextrem reicht geringfügig in den B-Plan hinein.
  • Das Flurstück 3307/2 liegt im Hochwassergebiet, der Geltungsbereich wurde um diesen Bereich reduziert.
  • Das gesamte Niederschlagswasser wird vor Ort über die belebte Oberbodenschicht (Grünland) versickert.

Biotope und sonstige Arten

  • Auswirkungen der Planung auf Biotope durch Überstellen mit Modulen, Versiegelung durch Nebenanlagen und Einzäunung

Klima / Luft

  • Verbesserung durch CO2-Minderung

Landschaftsbild und Erholung

  • Geringe Auswirkungen der Planung durch Anlage von Hecken

Fläche

  • Durch die Planung werden rd. 1,15 ha landwirtschaftliche Fläche überplant. Die natürlichen Böden bleiben erhalten. Nach Rückbau ist eine landwirtschaftliche Nutzung wieder möglich.

B) Fachgutachten und Untersuchungsberichte

Natura 2000 Vorprüfung, Fa. Arcus

  • Auswirkungen der Planung auf das bestehende Vogelschutzgebiet

C) Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung gemäß § 3 (1) BauGB und § 4 (1) BauGB sowie der öffentlichen Auslegung nach § 3 (2) BauGB und § 4 (2) BauGB

Boden / Fläche

  • Hinweis zur Bilanzierung des Bodens -> Aktualisierung der Bilanz
  • Information zur Flächenversiegelung
  • Hinweis auf Bodenschutzkonzept -> folgt im Baugenehmigungsverfahren
  • Information zum Umgang mit Boden
  • Informationen zu anstehenden geologischen Situationen, Gesteinen

Wasser

  • Informationen zum Schutz von Grundwasser
  • Hinweis auf Überschwemmungsgebiete -> Reduzierung des Geltungsbereichs
  • Information zur dezentralen Beseitigung von Regenwasser
  • Informationen zum Umgang mit Abwasser
  • Informationen zum Umgang mit Regenwasser und Starkregen
  • Hinweis zum Gewässerrandstreifen -> Reduzierung auf 5 m Breite

Naturschutz

  • Hinweise zur Erforderlichkeit der Ergänzung des Umweltberichts -> Ergänzung der CEF-Maßnahmen
  • Hinweis auf Natura2000 Prüfung -> Ergänzung der Prüfung
  • Hinweis zur Bilanzierung Vegetation -> Aktualisierung der Bilanz
  • Hinweis auf Sicherstellung von Löschwasser

Mensch

  • Hinweise auf mögliche Beeinträchtigungen durch Blendungswirkung -> Anpassung durch Anpflanzen von Hecken und Ausrichtung der Module

Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden müssen. Die Stellungnahmen müssen elektronisch übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bleiben bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt (§ 3 (2) BauGB, § 4 und § 4a BauGB).

Während der Auslegungsfrist sind Stellungnahmen:

elektronisch bei der Stadtverwaltung Bad Dürrheim petra.schmidtmann@bad-duerrheim.de abzugeben oder schriftlich bei der Stadtverwaltung Bad Dürrheim, Luisenstraße 4, 78073 Bad Dürrheim einzureichen.

Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Es wird darauf hingewiesen, dass zur Bearbeitung des Anliegens bei Stellungnahmen von Bürgern und Bürgerinnen personenbezogene Daten wie Vor- und Familienname gespeichert werden. Zum Beschluss werden die vorgebrachten Informationen der Stadt Bad Dürrheim anonymisiert zur Entscheidungsfindung vorgelegt.

Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Ferner wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag auf Normenkontrolle nach § 47 VwGO unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Bad Dürrheim, den 16. April 2025

gez. Jonathan Berggötz

Bürgermeister

Erscheinung
Bad Dürrheimer Nachrichten – Amtliches Mitteilungsblatt der Stadt Bad Dürrheim
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Ausgabe 16/2025

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16.04.2025
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