Gemeinde Schöntal
Ortsteil Berlichingen
Der Gemeinderat der Gemeinde Schöntal hat in öffentlicher Sitzung am 25.6.2024 die Aufstellung des Bebauungsplans „Freiflächen PV-Anlage Berlichingen“ auf Gemarkung Berlichingen beschlossen. Der Gemeinderat der Gemeinde Schöntal hat in seiner öffentlichen Sitzung vom 24.10.2024 dem Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Freiflächen PV-Anlage Berlichingen“ mit Datum vom 24.10.2024 zugestimmt und diesen für die weiteren Verfahrensschritte gemäß § 3 und § 4 BauGB freigegeben, sodass die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Absatz 1 BauGB und die frühzeitige Beteiligung der Behörden nach § 4 Abs. 1 BauGB nun durchgeführt werden kann.
Der Planbereich befindet sich ca. 800 m Entfernung östlich vom Ortsrand von Berlichingen. Die Flächengröße beträgt ca. 20 ha. Maßgebend für den Geltungsbereich ist der nachfolgende unmaßstäbliche Lageplan:
Der Geltungsbereich umfasst folgende Flurstücke der Gemarkung Berlichingen: Flurstück-Nr. 3562, 3565 – 3575, 3575/1, 3576, 3548, 3549, 3551, 3552
Dieser Beschluss wird hiermit ortsüblich bekannt gemacht.
Ziel und Zweck der Planung
Planziel des Bebauungsplans ist die Ausweisung eines Sondergebiets Photovoltaikanlage gemäß § 11 (1) und (2) BauNVO.
Das Vorhaben ist angrenzend an die Hofstelle „Ziegelhütte“ geplant. Ein Teilbereich der Anlage, der direkt an die Hofstelle angrenzt, soll weiterhin als Hühnerfreilauf genutzt werden. Die bisherige landwirtschaftliche Ackerfläche ist nicht länger vorgesehen, zukünftig sollen nach Aufstellung der Solarmodule die Flächen als extensives Grünland genutzt werden.
Der Bebauungsplan soll eine eindeutige rechtliche Grundlage schaffen, um die Nutzung als Freiflächenphotovoltaikanlage zu ermöglichen. Die Ziele des Bebauungsplans liegen in der Schaffung von Flächen zu Erzeugung erneuerbarer Energien und der Umsetzung der Ziele zum Ausbau regenerativer Energien in der Region Heilbronn-Franken. Damit leistet der Bebauungsplan einen Beitrag zur Nutzung erneuerbarer Energien in Zeiten des Klimawandels und steigender Energiepreise.
Im rechtskräftigen Flächennutzungsplan der Gemeinde Schöntal ist der Vorhabensbereich nicht überplant. Daher ist die Aufstellung und Änderung des Flächennutzungsplans im Parallelverfahren für den Bebauungsplan „Freiflächen PV-Anlage Berlichingen“ erforderlich.
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
Der Vorentwurf des Bebauungsplans, bestehend aus den nachfolgenden Unterlagen
· Bebauungsplanvorentwurf vom 24.10.2024
· Textteil mit örtlichen Bauvorschriften vom 24.10.2024
· Begründung vom 24.10.2024
· Umweltbericht mit Bestandsplan vom 24.10.2024
· Blendgutachten vom 24.10.2024
liegt vom 20.11. bis 20.12.2024 (jeweils einschließlich)
im Rathaus der Gemeinde Schöntal zu den üblichen Öffnungszeiten öffentlich aus. Während der Auslegung wird der Bürgerschaft Gelegenheit zur Äußerung und zur Erörterung der Planung gegeben.
Die Planunterlagen sowie die Bekanntmachung werden im Zeitraum der frühzeitigen Beteiligung zudem auf der Homepage der Gemeinde Schöntal
(www.schoental.de/de/leben-wohnen/bauleitplaene) eingestellt.
Schöntal, 11.11.2024
gez.
Joachim Scholz, Bürgermeister