Der Gemeinderat der Stadt Boxberg hat in seiner Sitzung am 17.2.2025 aufgrund von § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) beschlossen, im Gewann Braunbusch mit den Flurstücken 923, 929, 937, 1046, 1072 und 1078 der Gemarkung Angeltürn einen Bebauungsplan mit den dazugehörigen örtlichen Bauvorschriften aufzustellen und eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen. Für den Planbereich ist das Plankonzept der Klärle GmbH vom
19.4.2025 maßgebend.
Abgrenzung Plangebiet: Auszug Bebauungsplan:
Ziel und Zweck der Planung
Die Stadt Boxberg hat sich zum Ziel gesetzt, mit Augenmaß und in der Verantwortung für künftige Generationen der notwendigen Energiewende auf ihren Gemarkungen Raum zu geben. Nach eingehender und intensiver Diskussion hat der Gemeinderat in nicht öffentlicher Sitzung am 13.5.2024 der Realisierung zweier von der EE BürgerEnergie Boxberg geplanter Projekte zugestimmt.
Mit der Aufstellung des Bebauungsplans sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Aufstellung von Photovoltaikmodulen zur Erzeugung regenerativer Energie geschaffen werden.
Umweltprüfung und -bericht mit Eingriffs- und Ausgleichsregelung/spezielle artenschutzrechtliche Prüfung
Gemäß § 2 Abs. 4 BauGB ist bei der Aufstellung von Bauleitplänen für die Belange des Umweltschutzes eine Umweltprüfung durchzuführen, in der die voraussichtlichen und erheblichen Umweltauswirkungen in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet werden müssen. Für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Solarpark Angeltürn“ ist ein Umweltbericht in geeignetem Umfang notwendig.
Eine Ausnahme nach § 13 BauGB liegt nicht vor. Der Umweltbericht gemäß § 2a BauGB ist Teil der Begründung und der öffentlichen Auslegung. Zusätzlich wurde eine spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP) angefertigt, sie liegt ebenfalls öffentlich mit aus.
Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
Der Vorentwurf des Bebauungsplans in der Fassung vom 19.4.2025 mit Planzeichnung, planungsrechtlichen Festsetzungen, örtlichen Bauvorschriften, Begründung, Umweltbericht und spezieller artenschutzrechtlicher Prüfung ist
vom 5.5. bis einschließlich 2.6.2025
im Internet unter www.boxberg.de/rathaus-service/aktuelles/offenlegungen abrufbar.
Gleichzeitig liegt der Vorentwurf in diesem Zeitraum bei der Stadtverwaltung Boxberg, Bauamt, Zimmer 1.05, Kurpfalzstraße 29, 97944 Boxberg, während der üblichen Dienststunden aus.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht während der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.
Gleichzeitig werden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und die Nachbargemeinden gemäß § 4 Abs. 1 und § 2 Abs. 2 BauGB beteiligt und um die Abgabe ihrer Stellungnahme innerhalb angemessener Frist gebeten.
Im Zusammenhang mit dem Datenschutz weisen wir ausdrücklich darauf hin, dass ein Bebauungsplanverfahren ein öffentliches Verfahren ist und daher in der Regel alle dazu eingehenden Stellungnahmen in öffentlichen Sitzungen beraten und entschieden werden, sofern sich nicht aus der Art der Einwände oder der betroffenen Personen ausdrückliche oder offensichtliche Einschränkungen ergeben.
Boxberg, 23.4.2025
gez. Heidrun Beck, Bürgermeisterin