Die Erhaltung von Natur und Landschaft hat in den letzten Jahrzehnten immer mehr an Bedeutung gewonnen. Daher bittet der Landkreis Heilbronn nun die Bevölkerung um Mithilfe: Bis zum 15.1.2025 können Bürgerinnen und Bürger Vorschläge für mögliche neue Naturdenkmale einreichen.
Naturdenkmale sind eines der wichtigsten Instrumente zur Sicherung der biologischen Vielfalt. Dabei können Biotope oder Einzelobjekte unter Schutz gestellt werden. Als Kriterien, die zur Ausweisung eines Naturdenkmals führen können, gelten die Seltenheit, die Eigenart oder die Schönheit eines natürlichen Objektes, aber auch wissenschaftliche, naturgeschichtliche oder landesgeschichtliche Gründe. Neben charakteristischen Bäumen können beispielsweise auch Feuchtgebiete, Felsenformationen oder Biotopkomplexe infrage kommen.
Die erste Naturdenkmalverordnung zum Schutz von Naturdenkmalen im Landkreis Heilbronn wurde 1986 erlassen. Sie verbietet die Beschädigung oder Zerstörung der geschützten Objekte. Daher ist eine wiederkehrende Überarbeitung und Prüfung des Schutzstatus wichtig.
Vorschläge für mögliche Naturdenkmale können schriftlich an die Stadt Bad Friedrichshall oder per E-Mail an klima@friedrichshall.de (für Bad Friedrichshall, Oedheim und Offenau) eingereicht werden. Das Formular finden Sie unter www.friedrichshall.de, Rathaus Online, Formulare, Nachhaltigkeit und Klima. Für den übrigen Landkreis können die Vorschläge unter www.landkreis-heilbronn.de/VorschlagNaturdenkmal eingereicht werden. Neben der Beschreibung des eingereichten Vorschlags sowie Angaben zum Standort können auch Fotos hochgeladen werden.