Freiwillige Feuerwehr Waldenbuch
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Vorsicht bei brennbaren Flüssigkeiten

Hier einige Tipps der Feuerwehr Waldenbuch zum richtigen Umgang mit brennbaren Flüssigkeiten: Brennbare Flüssigkeiten sind immer eine besondere Gefahrenquelle....
Foto: Feuerwehr Waldenbuch

Hier einige Tipps der Feuerwehr Waldenbuch zum richtigen Umgang mit brennbaren Flüssigkeiten:

  • Brennbare Flüssigkeiten sind immer eine besondere Gefahrenquelle. Denken Sie vor allem dran, dass zwar nur die Dämpfe brennen, aber schon eine geringe Menge in der Umgebungsluft ausreicht, um sie zu entzünden. Arbeiten Sie deshalb immer nur in gut durchlüfteten Räumen.
  • Mit brennbaren Flüssigkeiten sollten Sie nie in der Nähe von Wärmequellen wie Heizlüftern und Bügeleisen arbeiten. Rauchern sei empfohlen, die Zigarette in der Schachtel zu lassen, denn es könnte die letzte sein.
  • Behälter, die brennbare Flüssigkeiten enthalten, sind mit einem Flammsymbol gekennzeichnet. Füllen Sie nie solche Flüssigkeiten in allgemein gebräuchliche Flaschen, zum Beispiel Getränkeflaschen, ab.
  • Bewahren Sie die Behälter mit brennbaren Flüssigkeiten außerhalb des Zugriffsbereichs von Kindern auf.
  • Auch leere Behälter sind immer eine Gefahrenquelle, die wegen der brennbaren Dämpfe umgehend entsorgt gehört.
  • Flüssigkeitsgetränkte Reinigungslappen nicht auf einem Haufen liegen lassen, sondern in Blecheimern oder verschließbaren Metallbehältern aufbewahren.
  • Brennbare Flüssigkeiten dürfen nicht in Fluren, Durchgängen, Treppenräumen oder Dachböden gelagert werden.
  • Zweiradfahrzeuge mit Verbrennungsmotoren dürfen, auch mit entleertem Tank, nicht in Gebäuden abgestellt werden.
  • Zur Lagerung brennbarer Flüssigkeiten und Heizöl in Wohnungen gibt es bestimmte Vorschriften, danach dürfen Sie in der Wohnung anzeige- und erlaubnisfrei in einem zerbrechlichen Gefäß nicht mehr als einen Liter Benzin oder fünf Liter Spiritus lagern. Für den gesamten Kelleraum eines Wohngebäudes gilt die gleiche Menge. Im Keller und in der Garage dürfen Sie nicht mehr als 20 Liter in einem bruchsicheren Kanister lagern.
  • Ölöfen, Spirituskocher oder Petroleumlampen dürfen nur dann nachgefüllt werden, wenn sie kalt sind.

Kreisfeuerwehr-Tag 2027 in Waldenbuch

Bei der Versammlung des Kreisfeuerwehr-Verbandes, die am 28. März in Deckenpfronn stattfand, wurde die Vergabe des Kreisfeuerwehr-Tages im Jahr 2027 nach Waldenbuch einstimmig angenommen. Damit wird Waldebucher Wehr im Jahr ihres 150-jährigen Bestehens Gastgeber dieses großen Feuerwehr-Events sein.

Termin Einsatzabteilung

Freitag, 4. April, 19.00 Uhr: Zug 1 – Brandausbildung

Sonntag, 6. April, 8.00 Uhr: Gesamtdienst – Brandausbildung

Montag, 7. April, 18.30 Uhr: Arbeitsdienst nach Einteilung

Erscheinung
Stadtnachrichten Waldenbuch
NUSSBAUM+
Ausgabe 14/2025

Orte

Waldenbuch

Kategorien

Blaulicht
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