Wenn es für eine Person, z. B. aufgrund einer schweren Erkrankung, eines Unfalls oder bei Pflegebedürftigkeit nicht mehr möglich ist, für sich selbst zu entscheiden, steht die Frage im Raum, wer rechtsverbindliche Entscheidungen übernehmen und persönliche Angelegenheiten regeln kann.
Um für derartige Situationen vorzusorgen, gibt es verschiedene Formen von Vollmachten und die Patientenverfügung. Über deren Möglichkeiten informiert der Verein für Betreuung im Landkreis Tuttlingen e. V. am Donnerstag, 13. November 2025, um 18.30 Uhr. Der Vortrag findet im Bürgerhaus der Gemeinde Denkingen (Hauptstraße 37) statt und wird von der Selbsthilfekontaktstelle des Landkreises Tuttlingen im Rahmen der Initiative für sorgende und pflegende Angehörige organisiert.
Eine Anmeldung wird erbeten unter Telefon: 07461/926-4604 oder selbsthilfekontaktstelle@landkreis-tuttlingen.de.
Unterstützt wird das Angebot durch das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration, aus Mitteln des Landes Baden-Württemberg und aus Mitteln der gesetzlichen Pflegeversicherung.