
Eine Vorsorgevollmacht ermöglicht es, die eigene Handlungsfähigkeit und Selbstbestimmung auch im Alter oder bei Krankheit zu bewahren. Dazu kann eine Vertrauensperson bevollmächtigt werden, im Bedarfsfall wichtige Entscheidungen zu treffen und die Interessen des Betroffenen zu wahren. Ergänzend hilft eine Patientenverfügung, individuelle Wünsche zur medizinischen Behandlung festzulegen und gibt Ärztinnen und Ärzten, Pflegekräften und Angehörigen Orientierung.
Entsprechende Formulare liegen zum Mitnehmen aus.


